Wegweisung nach Afghanistan
- ShortId
-
25.7369
- Id
-
20257369
- Updated
-
14.11.2025 02:53
- Language
-
de
- Title
-
Wegweisung nach Afghanistan
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan kommt nur für nicht vulnerable Männer, bei denen begünstigende Faktoren für eine Rückkehr vorliegen, in Frage. Die betreffende Person muss sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, volljährig und gesund sein. Zudem muss sie über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in der Heimat verfügen, das eine soziale und berufliche Wiedereingliederung ermöglicht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Es leben aktuell zirka 11'350 volljährige, ledige Afghanen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz. Ende April 2025 befanden sich rund 500 volljährige afghanische Männer, die sich alleine in der Schweiz aufhalten, in einem hängigen Asylverfahren in der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass nur bei einer verhältnismässig geringen Anzahl davon die genannten begünstigenden Faktoren vorliegen. Dies ist jedoch statistisch nicht auswertbar und kann nur durch eine Einzelfallprüfung festgestellt werden. Dies geschieht primär im Rahmen des Asylverfahrens. Das SEM überprüft zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages periodisch und gezielt, ob die Voraussetzungen für bereits bestehende vorläufige Aufnahmen noch gegeben sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Seit Beginn der Praxisänderung Mitte April 2025 wurde der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan in einem Fall nach einem negativen Asylentscheid angeordnet. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig (Stand 30.04.2025). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Für erheblich straffällige Personen oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, wurden zudem stets Wegweisungen angeordnet, wenn sie zulässig waren. Im Jahr 2024 konnten erstmals fünf Afghanen, welche in diese Kategorie fielen, zurückgeführt werden. Gemäss den Informationen des SEM haben in Europa nur die Schweiz und Deutschland diese Möglichkeit. </span></p></span>
- <p>Seit April erachtet das SEM die Rückkehr für alleinstehende, volljährige Männer aus Afghanistan, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, als zumutbar.<br>- wie viele alleinstehende Männer aus Afghanistan halten sich in der Schweiz auf und kommen für eine Rückkehr in Frage?<br>- wie viele Wegweisungen nach Afghanistan wurden seit April bereits vollzogen?<br>- wie viele Wegweisungen wurden angeordnet? <br>- Wie viele Wegweisungen sind rechtskräftig, ohne Vollzug? <br>- Welche weiteren Massnahmen wurden angeordnet?</p>
- Wegweisung nach Afghanistan
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan kommt nur für nicht vulnerable Männer, bei denen begünstigende Faktoren für eine Rückkehr vorliegen, in Frage. Die betreffende Person muss sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, volljährig und gesund sein. Zudem muss sie über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in der Heimat verfügen, das eine soziale und berufliche Wiedereingliederung ermöglicht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Es leben aktuell zirka 11'350 volljährige, ledige Afghanen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz. Ende April 2025 befanden sich rund 500 volljährige afghanische Männer, die sich alleine in der Schweiz aufhalten, in einem hängigen Asylverfahren in der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass nur bei einer verhältnismässig geringen Anzahl davon die genannten begünstigenden Faktoren vorliegen. Dies ist jedoch statistisch nicht auswertbar und kann nur durch eine Einzelfallprüfung festgestellt werden. Dies geschieht primär im Rahmen des Asylverfahrens. Das SEM überprüft zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages periodisch und gezielt, ob die Voraussetzungen für bereits bestehende vorläufige Aufnahmen noch gegeben sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Seit Beginn der Praxisänderung Mitte April 2025 wurde der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan in einem Fall nach einem negativen Asylentscheid angeordnet. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig (Stand 30.04.2025). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Für erheblich straffällige Personen oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, wurden zudem stets Wegweisungen angeordnet, wenn sie zulässig waren. Im Jahr 2024 konnten erstmals fünf Afghanen, welche in diese Kategorie fielen, zurückgeführt werden. Gemäss den Informationen des SEM haben in Europa nur die Schweiz und Deutschland diese Möglichkeit. </span></p></span>
- <p>Seit April erachtet das SEM die Rückkehr für alleinstehende, volljährige Männer aus Afghanistan, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, als zumutbar.<br>- wie viele alleinstehende Männer aus Afghanistan halten sich in der Schweiz auf und kommen für eine Rückkehr in Frage?<br>- wie viele Wegweisungen nach Afghanistan wurden seit April bereits vollzogen?<br>- wie viele Wegweisungen wurden angeordnet? <br>- Wie viele Wegweisungen sind rechtskräftig, ohne Vollzug? <br>- Welche weiteren Massnahmen wurden angeordnet?</p>
- Wegweisung nach Afghanistan
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