Praxisänderung auch für vorl. Aufgenommene?

ShortId
25.7380
Id
20257380
Updated
14.11.2025 02:58
Language
de
Title
Praxisänderung auch für vorl. Aufgenommene?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan kommt nur für nicht vulnerable Männer, bei denen begünstigende Faktoren für eine Rückkehr vorliegen, in Frage. Die betreffende Person muss sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, volljährig und gesund sein. Zudem muss sie über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in der Heimat verfügen, das eine soziale und berufliche Wiedereingliederung ermöglicht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es leben aktuell zirka 11'350 volljährige, ledige Afghanen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz. Ende April 2025 befanden sich rund 500 volljährige afghanische Männer, die sich alleine in der Schweiz aufhalten, in einem hängigen Asylverfahren in der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass nur bei einer verhältnismässig geringen Anzahl davon die genannten begünstigenden Faktoren vorliegen. Dies ist jedoch statistisch nicht auswertbar und kann nur durch eine Einzelfallprüfung festgestellt werden. Dies geschieht primär im Rahmen des Asylverfahrens. Das SEM überprüft zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages periodisch und gezielt, ob die Voraussetzungen für bereits bestehende vorläufige Aufnahmen noch gegeben sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit Beginn der Praxisänderung Mitte April 2025 wurde der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan in einem Fall nach einem negativen Asylentscheid angeordnet. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig (Stand 30.04.2025). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für erheblich straffällige Personen oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, wurden zudem stets Wegweisungen angeordnet, wenn sie zulässig waren. Im Jahr 2024 konnten erstmals fünf Afghanen, welche in diese Kategorie fielen, zurückgeführt werden. Gemäss den Informationen des SEM haben in Europa nur die Schweiz und Deutschland diese Möglichkeit. </span></p></span>
  • <p>Seit der Praxisänderung bzgl. alleinstehenden, volljährigen Afghanen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, behält sich das SEM vor, in Einzelfällen eine gezielte Überprüfung einer bereits erteilten vorläufigen Aufnahme vorzunehmen.<br>- Wie viele alleinstehende, volljährige Männer aus Afghanistan mit vorl. Aufnahme halten sich in der Schweiz auf?<br>- Wie viele Wegweisungen von vorläufig aufgenommenen Afghanen wurden vollzogen, bzw. angeordnet?<br>- Warum will das SEM nur in Einzelfällen eine gezielte Überprüfung vornehmen?&nbsp;</p>
  • Praxisänderung auch für vorl. Aufgenommene?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan kommt nur für nicht vulnerable Männer, bei denen begünstigende Faktoren für eine Rückkehr vorliegen, in Frage. Die betreffende Person muss sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, volljährig und gesund sein. Zudem muss sie über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in der Heimat verfügen, das eine soziale und berufliche Wiedereingliederung ermöglicht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es leben aktuell zirka 11'350 volljährige, ledige Afghanen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz. Ende April 2025 befanden sich rund 500 volljährige afghanische Männer, die sich alleine in der Schweiz aufhalten, in einem hängigen Asylverfahren in der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass nur bei einer verhältnismässig geringen Anzahl davon die genannten begünstigenden Faktoren vorliegen. Dies ist jedoch statistisch nicht auswertbar und kann nur durch eine Einzelfallprüfung festgestellt werden. Dies geschieht primär im Rahmen des Asylverfahrens. Das SEM überprüft zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages periodisch und gezielt, ob die Voraussetzungen für bereits bestehende vorläufige Aufnahmen noch gegeben sind. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Seit Beginn der Praxisänderung Mitte April 2025 wurde der Wegweisungsvollzug nach Afghanistan in einem Fall nach einem negativen Asylentscheid angeordnet. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig (Stand 30.04.2025). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für erheblich straffällige Personen oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, wurden zudem stets Wegweisungen angeordnet, wenn sie zulässig waren. Im Jahr 2024 konnten erstmals fünf Afghanen, welche in diese Kategorie fielen, zurückgeführt werden. Gemäss den Informationen des SEM haben in Europa nur die Schweiz und Deutschland diese Möglichkeit. </span></p></span>
    • <p>Seit der Praxisänderung bzgl. alleinstehenden, volljährigen Afghanen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, behält sich das SEM vor, in Einzelfällen eine gezielte Überprüfung einer bereits erteilten vorläufigen Aufnahme vorzunehmen.<br>- Wie viele alleinstehende, volljährige Männer aus Afghanistan mit vorl. Aufnahme halten sich in der Schweiz auf?<br>- Wie viele Wegweisungen von vorläufig aufgenommenen Afghanen wurden vollzogen, bzw. angeordnet?<br>- Warum will das SEM nur in Einzelfällen eine gezielte Überprüfung vornehmen?&nbsp;</p>
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