WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)

ShortId
25.7391
Id
20257391
Updated
14.11.2025 02:52
Language
de
Title
WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)
AdditionalIndexing
2841;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dazu gehören Massnahmen gegen «Fehlinformation und Desinformation» (ANNEX 1 A. Ziff. 2.c.vi, Ziff. 3.i).<br>- Handelt es sich bei diesen Regelungen wirklich um rein „technische Anpassungen von geringer Tragweite“, ist „keine Gesetzesänderung notwendig“ und gibt es „keine finanziellen Konsequenzen“?<br>- Wenn der Bundesrat meint, die Aufgaben der Nationalen IGV-Behörde könnten durch das BAG übernommen werden:<br>Wie ist dies ohne zusätzlichen Personalaufwand oder Vernachlässigung anderer Aufgaben umsetzbar?</p>
  • WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dazu gehören Massnahmen gegen «Fehlinformation und Desinformation» (ANNEX 1 A. Ziff. 2.c.vi, Ziff. 3.i).<br>- Handelt es sich bei diesen Regelungen wirklich um rein „technische Anpassungen von geringer Tragweite“, ist „keine Gesetzesänderung notwendig“ und gibt es „keine finanziellen Konsequenzen“?<br>- Wenn der Bundesrat meint, die Aufgaben der Nationalen IGV-Behörde könnten durch das BAG übernommen werden:<br>Wie ist dies ohne zusätzlichen Personalaufwand oder Vernachlässigung anderer Aufgaben umsetzbar?</p>
    • WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)

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