WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)
- ShortId
-
25.7391
- Id
-
20257391
- Updated
-
14.11.2025 02:52
- Language
-
de
- Title
-
WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)
- AdditionalIndexing
-
2841;08;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dazu gehören Massnahmen gegen «Fehlinformation und Desinformation» (ANNEX 1 A. Ziff. 2.c.vi, Ziff. 3.i).<br>- Handelt es sich bei diesen Regelungen wirklich um rein „technische Anpassungen von geringer Tragweite“, ist „keine Gesetzesänderung notwendig“ und gibt es „keine finanziellen Konsequenzen“?<br>- Wenn der Bundesrat meint, die Aufgaben der Nationalen IGV-Behörde könnten durch das BAG übernommen werden:<br>Wie ist dies ohne zusätzlichen Personalaufwand oder Vernachlässigung anderer Aufgaben umsetzbar?</p>
- WHO: IGV verpflichten Vertragsstaaten zur Schaffung einer zusätzlichen Nationalen IGV-Behörde zur Koordination der Umsetzung der IGV (Art. 4 Abs. 1bis und 2bis IGV)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Dazu gehören Massnahmen gegen «Fehlinformation und Desinformation» (ANNEX 1 A. Ziff. 2.c.vi, Ziff. 3.i).<br>- Handelt es sich bei diesen Regelungen wirklich um rein „technische Anpassungen von geringer Tragweite“, ist „keine Gesetzesänderung notwendig“ und gibt es „keine finanziellen Konsequenzen“?<br>- Wenn der Bundesrat meint, die Aufgaben der Nationalen IGV-Behörde könnten durch das BAG übernommen werden:<br>Wie ist dies ohne zusätzlichen Personalaufwand oder Vernachlässigung anderer Aufgaben umsetzbar?</p>
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