Warum sind regelmässig hunderte von Kurzaufenthalts-Bewilligungsnehmer in der Sozialhilfe?
- ShortId
-
25.7413
- Id
-
20257413
- Updated
-
14.11.2025 02:55
- Language
-
de
- Title
-
Warum sind regelmässig hunderte von Kurzaufenthalts-Bewilligungsnehmer in der Sozialhilfe?
- AdditionalIndexing
-
2811;2836;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <span><p><span>Die Sozialhilfe liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich der Kantone (Art.</span><span> </span><span>115 BV). </span></p><p><span>Der Bund kann nur sozialhilferechtliche Bestimmungen im Ausländerrecht erlassen, solange die Kompetenz der Kantone in diesem Bereich unberührt bleibt. So hat der Bund im Ausländer- und Integrationsgesetz beispielsweise erlassen, dass Stellensuchende keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. </span></p><p><span>Für Drittstaatsangehörige ist die Einreise zwecks Stellensuche grundsätzlich gar nicht möglich. Auch Inhaber und Inhaberinnen einer L-Bewilligung, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. </span></p><p><span>Hingegen haben EU/EFTA-Arbeitnehmende mit einer L-Bewilligung denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie inländische Arbeitnehmende. Allerdings müssen sie gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts bei der Zulassung über Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen. </span></p><p><span>Die Kantone können beschliessen, grosszügigere Massnahmen zu ergreifen und diesen Personengruppen Sozialhilfe zu gewähren. Diese Fälle stellen gemäss Statistik des BFS Ausnahmen dar und machen etwa 0,3 Prozent der Sozialhilfe aus (Jahr 2023).</span></p><p><span>Für die Beantwortung der drei letzten Fragen verfügt der Bund über keine Statistiken. </span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Eine L-Bewilligung erhält, wer ein Arbeitsverhältnis zwischen drei Monaten und einem Jahr nachweisen kann. Sie werde aber auch an Stellensuchende ohne Erwerbstätigkeit erteilt, dies schaffe aber keine Ansprüche auf Sozialhilfe, heisst es auf der Webseite des SEM.<br>Regelmässig erscheinen L-Bewilligungsnehmer in der Sozialhilfestatistik, 2023 waren es bspw. 382.<br>- Warum?<br>- Wie lange dauerte ihr Bezug?<br>- Wie viele der letzten Jahre haben eine andere Bewilligung erhalten?<br>- Wie viele sind definitiv ausgereist?</p>
- Warum sind regelmässig hunderte von Kurzaufenthalts-Bewilligungsnehmer in der Sozialhilfe?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Sozialhilfe liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich der Kantone (Art.</span><span> </span><span>115 BV). </span></p><p><span>Der Bund kann nur sozialhilferechtliche Bestimmungen im Ausländerrecht erlassen, solange die Kompetenz der Kantone in diesem Bereich unberührt bleibt. So hat der Bund im Ausländer- und Integrationsgesetz beispielsweise erlassen, dass Stellensuchende keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. </span></p><p><span>Für Drittstaatsangehörige ist die Einreise zwecks Stellensuche grundsätzlich gar nicht möglich. Auch Inhaber und Inhaberinnen einer L-Bewilligung, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. </span></p><p><span>Hingegen haben EU/EFTA-Arbeitnehmende mit einer L-Bewilligung denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie inländische Arbeitnehmende. Allerdings müssen sie gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts bei der Zulassung über Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen. </span></p><p><span>Die Kantone können beschliessen, grosszügigere Massnahmen zu ergreifen und diesen Personengruppen Sozialhilfe zu gewähren. Diese Fälle stellen gemäss Statistik des BFS Ausnahmen dar und machen etwa 0,3 Prozent der Sozialhilfe aus (Jahr 2023).</span></p><p><span>Für die Beantwortung der drei letzten Fragen verfügt der Bund über keine Statistiken. </span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Eine L-Bewilligung erhält, wer ein Arbeitsverhältnis zwischen drei Monaten und einem Jahr nachweisen kann. Sie werde aber auch an Stellensuchende ohne Erwerbstätigkeit erteilt, dies schaffe aber keine Ansprüche auf Sozialhilfe, heisst es auf der Webseite des SEM.<br>Regelmässig erscheinen L-Bewilligungsnehmer in der Sozialhilfestatistik, 2023 waren es bspw. 382.<br>- Warum?<br>- Wie lange dauerte ihr Bezug?<br>- Wie viele der letzten Jahre haben eine andere Bewilligung erhalten?<br>- Wie viele sind definitiv ausgereist?</p>
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