Auf den Schweizer Strassen zirkulieren über 600 000 ungeprüfte Fahrzeuge. Warum werden Fahrzeugkontrollen nicht auch bei den Fachleuten aus dem Autogewerbe durchgeführt?
- ShortId
-
25.7426
- Id
-
20257426
- Updated
-
14.11.2025 02:57
- Language
-
de
- Title
-
Auf den Schweizer Strassen zirkulieren über 600 000 ungeprüfte Fahrzeuge. Warum werden Fahrzeugkontrollen nicht auch bei den Fachleuten aus dem Autogewerbe durchgeführt?
- AdditionalIndexing
-
48;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Bei der periodischen Fahrzeugprüfung handelt es sich um eine amtliche Prüfung. Die Kantone sind verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der Prüfintervalle zu treffen (Artikel 33a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]). Sie haben dabei bereits heute die Möglichkeit, Nachprüfungen an geeignete Betriebe und Organisationen zu delegieren, die für eine einwandfreie Durchführung Gewähr bieten (Art. 34a VTS). Nachprüfungen müssen von Verkehrsexperten und -expertinnen durchgeführt werden (34b Absatz 1 VTS). Sofern Betriebe aus dem Autogewerbe die genannten Bedingungen erfüllen, ist eine Delegation an diese Betriebe möglich.</span><span></span></p></span>
- <p>Der Fahrzeugbestand wächst stetig, der Occasionshandel boomt. Viele kantonale Strassenverkehrsämter sind deshalb mit den vorgeschriebenen Prüfungen im Rückstand. Im Kanton Bern, zum Beispiel, hat sich die Zahl der ungeprüften Fahrzeuge in den letzten zwei Jahren fast verdreifacht.<br>Weshalb werden solche Kontrollen nicht auch vom kompetenten Autogewerbe durchgeführt?</p>
- Auf den Schweizer Strassen zirkulieren über 600 000 ungeprüfte Fahrzeuge. Warum werden Fahrzeugkontrollen nicht auch bei den Fachleuten aus dem Autogewerbe durchgeführt?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Bei der periodischen Fahrzeugprüfung handelt es sich um eine amtliche Prüfung. Die Kantone sind verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der Prüfintervalle zu treffen (Artikel 33a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS; SR 741.41]). Sie haben dabei bereits heute die Möglichkeit, Nachprüfungen an geeignete Betriebe und Organisationen zu delegieren, die für eine einwandfreie Durchführung Gewähr bieten (Art. 34a VTS). Nachprüfungen müssen von Verkehrsexperten und -expertinnen durchgeführt werden (34b Absatz 1 VTS). Sofern Betriebe aus dem Autogewerbe die genannten Bedingungen erfüllen, ist eine Delegation an diese Betriebe möglich.</span><span></span></p></span>
- <p>Der Fahrzeugbestand wächst stetig, der Occasionshandel boomt. Viele kantonale Strassenverkehrsämter sind deshalb mit den vorgeschriebenen Prüfungen im Rückstand. Im Kanton Bern, zum Beispiel, hat sich die Zahl der ungeprüften Fahrzeuge in den letzten zwei Jahren fast verdreifacht.<br>Weshalb werden solche Kontrollen nicht auch vom kompetenten Autogewerbe durchgeführt?</p>
- Auf den Schweizer Strassen zirkulieren über 600 000 ungeprüfte Fahrzeuge. Warum werden Fahrzeugkontrollen nicht auch bei den Fachleuten aus dem Autogewerbe durchgeführt?
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