Wird die Umsetzung des Verhüllungsverbots ernst genommen

ShortId
25.7437
Id
20257437
Updated
10.06.2025 15:59
Language
de
Title
Wird die Umsetzung des Verhüllungsverbots ernst genommen
AdditionalIndexing
2831;28;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Für die Umsetzung des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sind die Kantone zuständig. Das Gesetz sieht unter anderem Ausnahmen vom Verbot zum Schutz und zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit von Dritten vor. Darunter fällt auch das Tragen von Hygienemasken.</span></p><p><span>Ein offensichtlicher Missbrauch wäre gesetzeswidrig. Allerdings stellen sich bei der Feststellung eines nicht offensichtlichen Missbrauchs verschiedene praktische Schwierigkeiten. Da es sich um eine Übertretung handelt, wäre die konsequente Verbotsdurchsetzung in solchen Fällen oft mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden und damit aus Sicht des Bundesrates nicht gerechtfertigt. Das Verlangen eines ärztlichen Attests wurde bereits in der Botschaft zum BVVG geprüft und als nicht zielführend erachtet.</span></p></span>
  • <p>Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft. Verschiedene Medien berichten über Versuche, das Gesetz und die Bundesverfassung zu umgehen.<br>- Wie konsequent wird das Verhüllungsverbot in der Schweiz durchgesetzt?<br>- Wie beurteilt der Bundesrat mögliche Lösungen gegen eine missbräuchliche Verwendung von Hygienemasken zur Umgehung des Verbots?</p>
  • Wird die Umsetzung des Verhüllungsverbots ernst genommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Für die Umsetzung des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sind die Kantone zuständig. Das Gesetz sieht unter anderem Ausnahmen vom Verbot zum Schutz und zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit von Dritten vor. Darunter fällt auch das Tragen von Hygienemasken.</span></p><p><span>Ein offensichtlicher Missbrauch wäre gesetzeswidrig. Allerdings stellen sich bei der Feststellung eines nicht offensichtlichen Missbrauchs verschiedene praktische Schwierigkeiten. Da es sich um eine Übertretung handelt, wäre die konsequente Verbotsdurchsetzung in solchen Fällen oft mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden und damit aus Sicht des Bundesrates nicht gerechtfertigt. Das Verlangen eines ärztlichen Attests wurde bereits in der Botschaft zum BVVG geprüft und als nicht zielführend erachtet.</span></p></span>
    • <p>Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft. Verschiedene Medien berichten über Versuche, das Gesetz und die Bundesverfassung zu umgehen.<br>- Wie konsequent wird das Verhüllungsverbot in der Schweiz durchgesetzt?<br>- Wie beurteilt der Bundesrat mögliche Lösungen gegen eine missbräuchliche Verwendung von Hygienemasken zur Umgehung des Verbots?</p>
    • Wird die Umsetzung des Verhüllungsverbots ernst genommen

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