Hamas-Verbot in Kraft – fällt Samidoun darunter?

ShortId
25.7453
Id
20257453
Updated
30.06.2025 09:24
Language
de
Title
Hamas-Verbot in Kraft – fällt Samidoun darunter?
AdditionalIndexing
09;2831;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (SR 122.1) verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Samidoun zählt nicht zu dieser ersten Kategorie von Organisationen. Als weitere Kategorie kann der Bundesrat auch Organisationen und Gruppierungen verbieten, deren Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen und die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten unterstützen und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Zur Qualifikation als verwandte Organisation oder Gruppierung ist die erforderliche Nähe zur Hamas gemäss Botschaft zum Bundesgesetz (BBl 2004 2250 S. 17) nur gegeben, wenn sich die Hamas und die verwandte Organisation auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Bislang hat der Bundesrat keine verwandten Organisationen identifiziert und verboten. </span></p><p><span>Der Bundesrat wird aber – wie vom Parlament mittels Motion gefordert – zusätzlich die Hisbollah als Organisation verbieten.</span></p></span>
  • <p>In der Fragestunde vom 11. Dezember 2023 erkundigte ich mich nach der Ausbreitung des antisemitischen Netzwerks Samidoun in der Schweiz. Der Bundesrat erklärte damals, es sei noch offen, wie weit der Kreis der vom geplanten Hamas-Verbot betroffenen Organisationen gezogen werde. Das Verbot der Hamas und ihr nahestehender Organisationen ist seit dem 15. Mai 2025 in Kraft.<br>Welche Organisationen sind bislang vom Verbot erfasst – und gehört das extremistische und antisemitische Netzwerk Samidoun dazu?</p>
  • Hamas-Verbot in Kraft – fällt Samidoun darunter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (SR 122.1) verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Samidoun zählt nicht zu dieser ersten Kategorie von Organisationen. Als weitere Kategorie kann der Bundesrat auch Organisationen und Gruppierungen verbieten, deren Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen und die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten unterstützen und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Zur Qualifikation als verwandte Organisation oder Gruppierung ist die erforderliche Nähe zur Hamas gemäss Botschaft zum Bundesgesetz (BBl 2004 2250 S. 17) nur gegeben, wenn sich die Hamas und die verwandte Organisation auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Bislang hat der Bundesrat keine verwandten Organisationen identifiziert und verboten. </span></p><p><span>Der Bundesrat wird aber – wie vom Parlament mittels Motion gefordert – zusätzlich die Hisbollah als Organisation verbieten.</span></p></span>
    • <p>In der Fragestunde vom 11. Dezember 2023 erkundigte ich mich nach der Ausbreitung des antisemitischen Netzwerks Samidoun in der Schweiz. Der Bundesrat erklärte damals, es sei noch offen, wie weit der Kreis der vom geplanten Hamas-Verbot betroffenen Organisationen gezogen werde. Das Verbot der Hamas und ihr nahestehender Organisationen ist seit dem 15. Mai 2025 in Kraft.<br>Welche Organisationen sind bislang vom Verbot erfasst – und gehört das extremistische und antisemitische Netzwerk Samidoun dazu?</p>
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