Vorbeifahren von Motorrädern an stehenden Kolonnen – Realität anerkennen, Recht anpassen?
- ShortId
-
25.7456
- Id
-
20257456
- Updated
-
16.06.2025 15:37
- Language
-
de
- Title
-
Vorbeifahren von Motorrädern an stehenden Kolonnen – Realität anerkennen, Recht anpassen?
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Motorradfahrer und -fahrerinnen müssen in einer Fahrzeugkolonne ihren Platz beibehalten und dürfen weder rechts noch links an dieser vorbeifahren. Das Überholverbot für Motorradfahrende bei einer stehenden Kolonne ist aus Sicht der Verkehrssicherheit wichtig und trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden. </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet die geltende Regelung als sinnvoll und hat keine Absicht, diese zu revidieren.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Gem. Art. 47 Abs. 2 SVG müssen Motorradfahrer bei angehaltenem Verkehr ihren Platz in der Kolonne beibehalten. In der Praxis wird dieses Verbot jedoch häufig umgangen – insbesondere bei grosser Hitze – ohne dass zwingend eine konkrete Gefährdung entsteht. Unter bestimmten Umständen wird dieses Verhalten daher von der Polizei toleriert. <br>Ist der Bundesrat angesichts der gelebten Realität und der damit verbundenen Sicherheitsaspekte bereit zu prüfen, ob eine Anpassung der Rechtslage angezeigt wäre?</p>
- Vorbeifahren von Motorrädern an stehenden Kolonnen – Realität anerkennen, Recht anpassen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Motorradfahrer und -fahrerinnen müssen in einer Fahrzeugkolonne ihren Platz beibehalten und dürfen weder rechts noch links an dieser vorbeifahren. Das Überholverbot für Motorradfahrende bei einer stehenden Kolonne ist aus Sicht der Verkehrssicherheit wichtig und trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden. </span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet die geltende Regelung als sinnvoll und hat keine Absicht, diese zu revidieren.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Gem. Art. 47 Abs. 2 SVG müssen Motorradfahrer bei angehaltenem Verkehr ihren Platz in der Kolonne beibehalten. In der Praxis wird dieses Verbot jedoch häufig umgangen – insbesondere bei grosser Hitze – ohne dass zwingend eine konkrete Gefährdung entsteht. Unter bestimmten Umständen wird dieses Verhalten daher von der Polizei toleriert. <br>Ist der Bundesrat angesichts der gelebten Realität und der damit verbundenen Sicherheitsaspekte bereit zu prüfen, ob eine Anpassung der Rechtslage angezeigt wäre?</p>
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