Missachtet der Bundesrat den Willen des Parlaments betreffend IV-Gutachten?

ShortId
25.7461
Id
20257461
Updated
16.06.2025 16:19
Language
de
Title
Missachtet der Bundesrat den Willen des Parlaments betreffend IV-Gutachten?
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Umsetzung der Motion ist unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Rechtsgrundsatzes des Rückwirkungsverbots von Gesetzen zu prüfen, welcher vorsieht, dass eine neue Regelung nur auf Sachverhalte angewendet werden kann, die nach deren Inkrafttreten eingetreten sind. Zudem stellen sich erhebliche Probleme in der Nachvollziehbarkeit, wenn Sachverhalte geprüft werden müssen, die bereits Jahre zurückliegen und sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person verändert hat. Die PMEDA AG war von 2013 bis Mitte 2023 für die IV tätig. Die Empfehlungen der EKQMB beziehen sich auf die Jahre 2022 bis 2023. Folglich könnten die Fälle von potenziell Betroffenen weit in die Zeit vor Inkrafttreten der künftigen Gesetzesänderung zurückreichen, was eindeutig gegen den genannten Grundsatz verstossen würde.</span></p><p><span>Wurde aufgrund eines Gutachtens der PMEDA AG keine Rente oder entgegen dem Antrag nur eine Teilrente zugesprochen, kann die versicherte Person unter Berufung auf eine Änderung ihrer Situation einen neuen Antrag stellen und, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, eine IV-Rente beziehungsweise eine höhere IV-Rente erhalten. Bei Teilgewährung einer Rente kann der Anspruch zudem von Amtes wegen überprüft werden.</span></p></span>
  • <p>Der Ständerat überwies 25.3006 ohne Gegenstimme. Gemäss Votum von BR Baume-Schneider soll die gesetzliche Regelung nur für künftige EKQMB-Empfehlungen gelten. Das heisst: sie gilt nicht für Betroffene, deren Rechte bereits verletzt wurden. Das widerspricht klar dem politischen Willen des Parlaments (vgl. Berichterstattung in beiden Räten). Die Motion zielt nicht nur, aber auch auf PMEDA-Betroffene.<br>Auch diese haben Anrecht auf ein faires IV-Verfahren.<br>Zählt der Wille des Parlaments nicht?</p>
  • Missachtet der Bundesrat den Willen des Parlaments betreffend IV-Gutachten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Umsetzung der Motion ist unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Rechtsgrundsatzes des Rückwirkungsverbots von Gesetzen zu prüfen, welcher vorsieht, dass eine neue Regelung nur auf Sachverhalte angewendet werden kann, die nach deren Inkrafttreten eingetreten sind. Zudem stellen sich erhebliche Probleme in der Nachvollziehbarkeit, wenn Sachverhalte geprüft werden müssen, die bereits Jahre zurückliegen und sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person verändert hat. Die PMEDA AG war von 2013 bis Mitte 2023 für die IV tätig. Die Empfehlungen der EKQMB beziehen sich auf die Jahre 2022 bis 2023. Folglich könnten die Fälle von potenziell Betroffenen weit in die Zeit vor Inkrafttreten der künftigen Gesetzesänderung zurückreichen, was eindeutig gegen den genannten Grundsatz verstossen würde.</span></p><p><span>Wurde aufgrund eines Gutachtens der PMEDA AG keine Rente oder entgegen dem Antrag nur eine Teilrente zugesprochen, kann die versicherte Person unter Berufung auf eine Änderung ihrer Situation einen neuen Antrag stellen und, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, eine IV-Rente beziehungsweise eine höhere IV-Rente erhalten. Bei Teilgewährung einer Rente kann der Anspruch zudem von Amtes wegen überprüft werden.</span></p></span>
    • <p>Der Ständerat überwies 25.3006 ohne Gegenstimme. Gemäss Votum von BR Baume-Schneider soll die gesetzliche Regelung nur für künftige EKQMB-Empfehlungen gelten. Das heisst: sie gilt nicht für Betroffene, deren Rechte bereits verletzt wurden. Das widerspricht klar dem politischen Willen des Parlaments (vgl. Berichterstattung in beiden Räten). Die Motion zielt nicht nur, aber auch auf PMEDA-Betroffene.<br>Auch diese haben Anrecht auf ein faires IV-Verfahren.<br>Zählt der Wille des Parlaments nicht?</p>
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