Geld vom Bund – aber keine Kontrolle der Inhalte?

ShortId
25.7474
Id
20257474
Updated
16.06.2025 15:52
Language
de
Title
Geld vom Bund – aber keine Kontrolle der Inhalte?
AdditionalIndexing
32;2831;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus kann der Bund Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft Finanzhilfen für die Durchführung von Projekten zur Verhinderung von Radikalisierung gewähren. Die Projekte sollen dabei der Sensibilisierung, Information oder Wissensvermittlung dienen. Eine breit abgestützte Begleitgruppe bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden gibt fedpol als verfügende Behörde jeweils eine Empfehlung ab, welche Projekte unterstützt werden sollten. Nach Abschluss eines Projekts haben die Finanzhilfeempfänger einen Schlussbericht einzureichen, in dem aufgezeigt werden muss, ob die Finanzhilfen wie in der Verfügung festgehalten verwendet worden sind. Das war im vorliegenden Fall gegeben. Die etablierten Prozesse und die Qualitätssicherung wurden wie bei allen unterstützten Projekten üblich befolgt. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie Schulleitungen und -behörden der beteiligten Schulgemeinden haben ihrerseits eine positive Bilanz des Projekts gezogen. </span></p></span>
  • <p>Unter dem Titel Extremismusprävention hat das Fedpol einen Lehrplan mit 23'500 Fr. finanziert, der ein in Teilen fundamentalistisches Islamverständnis vermittelt und reformistische und liberale Strömungen völlig ausblendet. Man staunt über die Aussage des Fedpol, es habe die Beurteilung der Inhalte den Fachleuten vor Ort überlassen. Bei diesen handelt es sich u. a. um zwei Vertreter der türkischen Religionsbehörde. Der Chef derselben ist ein Muslimbruder.<br>Ist das Naivität oder Fahrlässigkeit?</p>
  • Geld vom Bund – aber keine Kontrolle der Inhalte?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus kann der Bund Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft Finanzhilfen für die Durchführung von Projekten zur Verhinderung von Radikalisierung gewähren. Die Projekte sollen dabei der Sensibilisierung, Information oder Wissensvermittlung dienen. Eine breit abgestützte Begleitgruppe bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden gibt fedpol als verfügende Behörde jeweils eine Empfehlung ab, welche Projekte unterstützt werden sollten. Nach Abschluss eines Projekts haben die Finanzhilfeempfänger einen Schlussbericht einzureichen, in dem aufgezeigt werden muss, ob die Finanzhilfen wie in der Verfügung festgehalten verwendet worden sind. Das war im vorliegenden Fall gegeben. Die etablierten Prozesse und die Qualitätssicherung wurden wie bei allen unterstützten Projekten üblich befolgt. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie Schulleitungen und -behörden der beteiligten Schulgemeinden haben ihrerseits eine positive Bilanz des Projekts gezogen. </span></p></span>
    • <p>Unter dem Titel Extremismusprävention hat das Fedpol einen Lehrplan mit 23'500 Fr. finanziert, der ein in Teilen fundamentalistisches Islamverständnis vermittelt und reformistische und liberale Strömungen völlig ausblendet. Man staunt über die Aussage des Fedpol, es habe die Beurteilung der Inhalte den Fachleuten vor Ort überlassen. Bei diesen handelt es sich u. a. um zwei Vertreter der türkischen Religionsbehörde. Der Chef derselben ist ein Muslimbruder.<br>Ist das Naivität oder Fahrlässigkeit?</p>
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