Planungs- und Erstellungskosten der Reservekraftwerke

ShortId
25.7498
Id
20257498
Updated
16.06.2025 15:57
Language
de
Title
Planungs- und Erstellungskosten der Reservekraftwerke
AdditionalIndexing
66;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Verhandlungen zu den Verträgen mit den Anbietern sind noch nicht abgeschlossen, weshalb die Kosten noch nicht definitiv bekannt sind. Die genauen Kosten können voraussichtlich ab August 2025 beziffert werden, wenn die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sein werden.</span></p><p><span>Die Kosten für die Reservekraftwerke werden über das Netznutzungsentgelt an die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Falls die Kraftwerke nicht gebaut werden können, weil die gesetzliche Grundlage nicht zustande kommt (Scheitern der Revision des Stromversorgungsgesetzes) oder der Bau aus Gründen scheitert, die der Anbieter nicht zu verantworten hat, gehen die Kosten zu Lasten der Stromkonsumenten. Falls die Reservekraftwerke aus Gründen nicht gebaut werden können, die der Anbieter zu verantworten hat, gehen die Kosten vollumfänglich zu Lasten des Projektanten.</span></p></span>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<br>- Wie teuer werden die vier neuen Reservekraftwerke, welche vom UVEK in Auftrag gegeben wurden?<br>- Wer trägt die Planungs- und Bewilligungskosten, falls die Reservekraftwerke nicht gebaut werden könnten?</p>
  • Planungs- und Erstellungskosten der Reservekraftwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Verhandlungen zu den Verträgen mit den Anbietern sind noch nicht abgeschlossen, weshalb die Kosten noch nicht definitiv bekannt sind. Die genauen Kosten können voraussichtlich ab August 2025 beziffert werden, wenn die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sein werden.</span></p><p><span>Die Kosten für die Reservekraftwerke werden über das Netznutzungsentgelt an die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt. Falls die Kraftwerke nicht gebaut werden können, weil die gesetzliche Grundlage nicht zustande kommt (Scheitern der Revision des Stromversorgungsgesetzes) oder der Bau aus Gründen scheitert, die der Anbieter nicht zu verantworten hat, gehen die Kosten zu Lasten der Stromkonsumenten. Falls die Reservekraftwerke aus Gründen nicht gebaut werden können, die der Anbieter zu verantworten hat, gehen die Kosten vollumfänglich zu Lasten des Projektanten.</span></p></span>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<br>- Wie teuer werden die vier neuen Reservekraftwerke, welche vom UVEK in Auftrag gegeben wurden?<br>- Wer trägt die Planungs- und Bewilligungskosten, falls die Reservekraftwerke nicht gebaut werden könnten?</p>
    • Planungs- und Erstellungskosten der Reservekraftwerke

Back to List