Gewährleistung eines Diskurses bei medizinischen Fragen
- ShortId
-
25.7551
- Id
-
20257551
- Updated
-
16.06.2025 16:27
- Language
-
de
- Title
-
Gewährleistung eines Diskurses bei medizinischen Fragen
- AdditionalIndexing
-
2841;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Im Falle einer Pandemie kann der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeitlich befristete Empfehlungen gemäss Art. 15 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erlassen. Diese Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich, und der Schweiz steht es frei, sie umzusetzen oder nicht. Eine formale Notifikation im Falle einer Nicht-Umsetzung dieser Empfehlungen ist deshalb nicht notwendig. Die IGV sehen auch keine Sanktionsmechanismen gegenüber Vertragsstaaten vor, weder in Bezug auf Empfehlungen noch auf andere Bestimmungen.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat bei verschiedener Gelegenheit (beispielsweise auf die Frage 25.7411) geantwortet, dass die Schweiz im Falle einer Annahme der angepassten IGV ihre Souveränität behalten würde. Dies wirft zusätzliche Fragen auf: <br>- Auf welchem formalen Weg kann die Schweiz, im Falle einer neuen Pandemie, die Ablehnung von Massnahmen der WHO (beispielsweise Impfstoffen, Kampf gegen Desinformation u.a.) erklären?<br>- Hat die Schweiz in einem solchen Fall Sanktionen seitens der WHO zu befürchten?</p>
- Gewährleistung eines Diskurses bei medizinischen Fragen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Im Falle einer Pandemie kann der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeitlich befristete Empfehlungen gemäss Art. 15 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erlassen. Diese Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich, und der Schweiz steht es frei, sie umzusetzen oder nicht. Eine formale Notifikation im Falle einer Nicht-Umsetzung dieser Empfehlungen ist deshalb nicht notwendig. Die IGV sehen auch keine Sanktionsmechanismen gegenüber Vertragsstaaten vor, weder in Bezug auf Empfehlungen noch auf andere Bestimmungen.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat bei verschiedener Gelegenheit (beispielsweise auf die Frage 25.7411) geantwortet, dass die Schweiz im Falle einer Annahme der angepassten IGV ihre Souveränität behalten würde. Dies wirft zusätzliche Fragen auf: <br>- Auf welchem formalen Weg kann die Schweiz, im Falle einer neuen Pandemie, die Ablehnung von Massnahmen der WHO (beispielsweise Impfstoffen, Kampf gegen Desinformation u.a.) erklären?<br>- Hat die Schweiz in einem solchen Fall Sanktionen seitens der WHO zu befürchten?</p>
- Gewährleistung eines Diskurses bei medizinischen Fragen
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