EU-Unterwerfungsvertag: Bleibt Pflicht zu Gesuch um Anerkennung als Selbständigerwerbender bestehen?
- ShortId
-
25.7572
- Id
-
20257572
- Updated
-
16.06.2025 16:16
- Language
-
de
- Title
-
EU-Unterwerfungsvertag: Bleibt Pflicht zu Gesuch um Anerkennung als Selbständigerwerbender bestehen?
- AdditionalIndexing
-
10;44;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Für selbständig Erwerbende aus der EU/EFTA ändert sich mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen im Grundsatz nichts. Nach dem neuen Artikel 4b Absatz 2 FZA in Verbindung mit der Richtlinie 2004/38/EG müssen Selbstständigerwerbende die gleichen Voraussetzungen wie Arbeitnehmende erfüllen, nämlich wie bereits heute eine tatsächliche und echte Tätigkeit nachweisen können, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Ausserdem wird die Meldepflicht für Stellenantretende im Kurzaufenthalt (bis zu drei Monaten) auf selbstständig Erwerbstätige ausgedehnt. Damit wird verhindert, dass die auf 90 Tage beschränkte Dienstleistungsfreiheit umgangen werden kann.</span><span></span></p></span>
- <p>Heute müssen sich selbständigerwerbende Staatsangehörige der EU/EFTA innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.<br>- Müssen Selbständigerwerbende mit dem EU-Unterwerfungsvertrag weiterhin einer «existenzsichernden Arbeit» nachgehen und benötigen Sie weiterhin die Zustimmung der Schweizer Behörden um in der Schweiz ihre Arbeitstätigkeit aufzunehmen?<br>- Wo finden sich im EU-Unterwerfungsvertag diese Bestimmungen?</p>
- EU-Unterwerfungsvertag: Bleibt Pflicht zu Gesuch um Anerkennung als Selbständigerwerbender bestehen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Für selbständig Erwerbende aus der EU/EFTA ändert sich mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen im Grundsatz nichts. Nach dem neuen Artikel 4b Absatz 2 FZA in Verbindung mit der Richtlinie 2004/38/EG müssen Selbstständigerwerbende die gleichen Voraussetzungen wie Arbeitnehmende erfüllen, nämlich wie bereits heute eine tatsächliche und echte Tätigkeit nachweisen können, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Ausserdem wird die Meldepflicht für Stellenantretende im Kurzaufenthalt (bis zu drei Monaten) auf selbstständig Erwerbstätige ausgedehnt. Damit wird verhindert, dass die auf 90 Tage beschränkte Dienstleistungsfreiheit umgangen werden kann.</span><span></span></p></span>
- <p>Heute müssen sich selbständigerwerbende Staatsangehörige der EU/EFTA innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.<br>- Müssen Selbständigerwerbende mit dem EU-Unterwerfungsvertrag weiterhin einer «existenzsichernden Arbeit» nachgehen und benötigen Sie weiterhin die Zustimmung der Schweizer Behörden um in der Schweiz ihre Arbeitstätigkeit aufzunehmen?<br>- Wo finden sich im EU-Unterwerfungsvertag diese Bestimmungen?</p>
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