EU-Unterwerfungsvertag: "Schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme" müssen als Folge der Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten nachgewiesen werden – in der Praxis wird dieser Nachweis nicht erbracht werden können
- ShortId
-
25.7575
- Id
-
20257575
- Updated
-
30.06.2025 09:01
- Language
-
de
- Title
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EU-Unterwerfungsvertag: "Schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme" müssen als Folge der Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten nachgewiesen werden – in der Praxis wird dieser Nachweis nicht erbracht werden können
- AdditionalIndexing
-
10;2811;44
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <span><p><span>Die im Rahmen der Verhandlungen zum Paket CH-EU mit der EU konkretisierte Schutzklausel kann bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen aufgrund der Anwendung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) aktiviert werden. Der Bundesrat wird anhand der festgelegten Schwellenwerte und Indikatoren prüfen, ob solche wirtschaftlichen oder sozialen Probleme vorliegen und gestützt darauf einen Entscheid über die Aktivierung der Schutzklausel fällen.</span><span> </span><span>Da bei der damaligen Überschreitung der Indikatoren keine Prüfung durchgeführt wurde, lässt sich im Nachhinein keine Schlussfolgerung ziehen oder feststellen, ob die Schutzklausel aktiviert worden wäre oder nicht. Die EU-Nettozuwanderung ist lediglich einer der vier vorgeschlagenen Schwellenwerte; dieser wurde aber seit Einführung des FZA zweimal überschritten (in den Jahren 2008 und 2013). Die weiteren Schwellenwerte (Beschäftigung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug) sollen ausserdem helfen, das Vorliegen von wirtschaftlichen oder sozialen Problemen nachzuweisen. Ob besagte schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme aufgrund der Anwendung des FZA vorliegen, wird der Bundesrat nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum FZA immer im Einzelfall in Betrachtung der Gesamtsituation prüfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das EJPD wird bis Ende 2025 in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem WBF ein Monitoringkonzept für die nationalen Schwellenwerte und Indikatoren der Schutzklausel erarbeiten. Dieses wird die genaue Definition der Indikatoren sowie die praktische Umsetzung des Monitorings umfassen. Die konkreten Schwellenwerte werden auf Verordnungsstufe definiert.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>SP-BR Jans hat ausgeführt, dass gemäss seinem Konzept der Schutzklausel die Grenzwerte in vier Jahren seit Einführung der EU-Personenfreizügigkeit per 01.06.2002 überschritten worden wären. Gemäss EU-Unterwerfungsvertrag muss die Schweiz nachweisen, dass die EU/EFTA-Zuwanderung der Grund für «schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme» in der Schweiz sei.<br>Kann der Bundesrat belegen, dass die EU/EFTA-Zuwanderung in diesen vier Jahren der Grund für die Überschreitung der Grenzwerte gewesen war?</p>
- EU-Unterwerfungsvertag: "Schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme" müssen als Folge der Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten nachgewiesen werden – in der Praxis wird dieser Nachweis nicht erbracht werden können
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die im Rahmen der Verhandlungen zum Paket CH-EU mit der EU konkretisierte Schutzklausel kann bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen aufgrund der Anwendung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) aktiviert werden. Der Bundesrat wird anhand der festgelegten Schwellenwerte und Indikatoren prüfen, ob solche wirtschaftlichen oder sozialen Probleme vorliegen und gestützt darauf einen Entscheid über die Aktivierung der Schutzklausel fällen.</span><span> </span><span>Da bei der damaligen Überschreitung der Indikatoren keine Prüfung durchgeführt wurde, lässt sich im Nachhinein keine Schlussfolgerung ziehen oder feststellen, ob die Schutzklausel aktiviert worden wäre oder nicht. Die EU-Nettozuwanderung ist lediglich einer der vier vorgeschlagenen Schwellenwerte; dieser wurde aber seit Einführung des FZA zweimal überschritten (in den Jahren 2008 und 2013). Die weiteren Schwellenwerte (Beschäftigung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug) sollen ausserdem helfen, das Vorliegen von wirtschaftlichen oder sozialen Problemen nachzuweisen. Ob besagte schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme aufgrund der Anwendung des FZA vorliegen, wird der Bundesrat nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum FZA immer im Einzelfall in Betrachtung der Gesamtsituation prüfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das EJPD wird bis Ende 2025 in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem WBF ein Monitoringkonzept für die nationalen Schwellenwerte und Indikatoren der Schutzklausel erarbeiten. Dieses wird die genaue Definition der Indikatoren sowie die praktische Umsetzung des Monitorings umfassen. Die konkreten Schwellenwerte werden auf Verordnungsstufe definiert.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>SP-BR Jans hat ausgeführt, dass gemäss seinem Konzept der Schutzklausel die Grenzwerte in vier Jahren seit Einführung der EU-Personenfreizügigkeit per 01.06.2002 überschritten worden wären. Gemäss EU-Unterwerfungsvertrag muss die Schweiz nachweisen, dass die EU/EFTA-Zuwanderung der Grund für «schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme» in der Schweiz sei.<br>Kann der Bundesrat belegen, dass die EU/EFTA-Zuwanderung in diesen vier Jahren der Grund für die Überschreitung der Grenzwerte gewesen war?</p>
- EU-Unterwerfungsvertag: "Schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme" müssen als Folge der Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten nachgewiesen werden – in der Praxis wird dieser Nachweis nicht erbracht werden können
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