Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes

ShortId
25.7582
Id
20257582
Updated
15.09.2025 15:29
Language
de
Title
Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes
AdditionalIndexing
55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes können die Kantone bäuerlichen Betrieben Betriebshilfe gewähren, um unverschuldete oder durch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen verursachte finanzielle Bedrängnis zu beheben. Der Bund kann finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wenn die Beteiligung des Kantons angemessen ist.<br>Ist der Bundesrat bereit, finanzielle Mittel zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Weinbau bereitzustellen, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden?</p>
  • Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes können die Kantone bäuerlichen Betrieben Betriebshilfe gewähren, um unverschuldete oder durch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen verursachte finanzielle Bedrängnis zu beheben. Der Bund kann finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wenn die Beteiligung des Kantons angemessen ist.<br>Ist der Bundesrat bereit, finanzielle Mittel zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Weinbau bereitzustellen, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden?</p>
    • Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes

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