Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes
- ShortId
-
25.7582
- Id
-
20257582
- Updated
-
15.09.2025 15:29
- Language
-
de
- Title
-
Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes
- AdditionalIndexing
-
55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes können die Kantone bäuerlichen Betrieben Betriebshilfe gewähren, um unverschuldete oder durch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen verursachte finanzielle Bedrängnis zu beheben. Der Bund kann finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wenn die Beteiligung des Kantons angemessen ist.<br>Ist der Bundesrat bereit, finanzielle Mittel zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Weinbau bereitzustellen, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden?</p>
- Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes können die Kantone bäuerlichen Betrieben Betriebshilfe gewähren, um unverschuldete oder durch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen verursachte finanzielle Bedrängnis zu beheben. Der Bund kann finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wenn die Beteiligung des Kantons angemessen ist.<br>Ist der Bundesrat bereit, finanzielle Mittel zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure im Weinbau bereitzustellen, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden?</p>
- Bundesbeiträge für den Weinbau gemäss Artikel 78 des Landwirtschaftsgesetzes
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