ELG-Revision: sorgt der Bundesrat für eine rasche Umsetzung zur Verhinderung von vermeidbaren Folgekosten?
- ShortId
-
25.7592
- Id
-
20257592
- Updated
-
15.09.2025 15:38
- Language
-
de
- Title
-
ELG-Revision: sorgt der Bundesrat für eine rasche Umsetzung zur Verhinderung von vermeidbaren Folgekosten?
- AdditionalIndexing
-
2836;28;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Referendumsfrist der EL-Revision «Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause» läuft am 9. Oktober 2025 ab. Von der Umsetzung sind vorwiegend die Kantone betroffen, die ihre Gesetze anpassen müssen. Die kantonalen Gesetzgebungsverfahren nehmen Zeit in Anspruch. Entsprechend ist das Inkrafttreten für diese Bestimmungen später festzulegen, spätestens 2028. Bestimmungen, zu deren Umsetzung keine Anpassungen der kantonalen Gesetze notwendig sind, können bereits früher in Kraft treten, voraussichtlich 2027.</span></p></span>
- <p>Im Juni 2025 hat das Parlament die Vorlage 24.070 angenommen. Abgesehen von den Fortschritten beim betreuten Wohnen werden auch die Anpassungen bei den EL-Wohnkosten von Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften dringlich erwartet. Mit der Wartezeit steigt das Risiko, dass Betroffene in Einzelwohnungen oder Institutionen umziehen müssen, was für die öffentliche Hand vermeidbare Folgekosten bedeuten würde.<br>Was ist der Zeitplan für die Inkraftsetzung nach Ablauf der Referendumsfrist?</p>
- ELG-Revision: sorgt der Bundesrat für eine rasche Umsetzung zur Verhinderung von vermeidbaren Folgekosten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Referendumsfrist der EL-Revision «Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause» läuft am 9. Oktober 2025 ab. Von der Umsetzung sind vorwiegend die Kantone betroffen, die ihre Gesetze anpassen müssen. Die kantonalen Gesetzgebungsverfahren nehmen Zeit in Anspruch. Entsprechend ist das Inkrafttreten für diese Bestimmungen später festzulegen, spätestens 2028. Bestimmungen, zu deren Umsetzung keine Anpassungen der kantonalen Gesetze notwendig sind, können bereits früher in Kraft treten, voraussichtlich 2027.</span></p></span>
- <p>Im Juni 2025 hat das Parlament die Vorlage 24.070 angenommen. Abgesehen von den Fortschritten beim betreuten Wohnen werden auch die Anpassungen bei den EL-Wohnkosten von Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften dringlich erwartet. Mit der Wartezeit steigt das Risiko, dass Betroffene in Einzelwohnungen oder Institutionen umziehen müssen, was für die öffentliche Hand vermeidbare Folgekosten bedeuten würde.<br>Was ist der Zeitplan für die Inkraftsetzung nach Ablauf der Referendumsfrist?</p>
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