Nicoletta della Valles zweifelhafter Wechsel in die israelische Rüstungsindustrie

ShortId
25.7598
Id
20257598
Updated
15.09.2025 16:19
Language
de
Title
Nicoletta della Valles zweifelhafter Wechsel in die israelische Rüstungsindustrie
AdditionalIndexing
09;15;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Natürliche und juristische Personen, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus tätig sind, sind gehalten, in ihren Geschäftsbeziehungen die Schweizer Gesetzgebung zu respektieren und sich insbesondere auch an die Vorgaben der Güterkontrollgesetzgebung, der Kriegsmaterialgesetzgebung und der Gesetzgebung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen zu halten. Die Übertragung von Sicherheitsexpertise nach Israel wäre demnach an strenge Bewilligungsvoraussetzungen geknüpft, wie es der Bundesrat auch in seiner Antwort vom 27. August 2025 auf die Motion 25.3561 «Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts» erneut bekräftigt hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt gemäss Bundespersonalverordnung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Bundesverwaltung bestehen. Die ehemalige fedpol-Direktorin darf nicht-öffentliche Informationen, welche sie während der Anstellung beim Bund zur Kenntnis genommen hat, nicht bekannt geben. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn ihre neue berufliche Tätigkeit einen inhaltlichen Bezug zu ihrer ehemaligen Tätigkeit bei der Bundesverwaltung hat. Amtsgeheimnisverletzungen werden strafrechtlich verfolgt.</span></p></span>
  • <p>Die ehemalige Fedpol-Direktorin ist künftig für eine Firma tätig, die u.a. israelische Start-Ups in der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie finanzieren wird.<br>- Wie nimmt die Schweiz ihre völkerrechtliche Sorgfaltspflicht wahr, Geschäftsbeziehungen, die zur Aufrechterhaltung der widerrechtlichen israelischen Besetzung Palästinas verwendet werden können, zu unterbinden?<br>- Wie wird sichergestellt, dass im vorliegenden Fall keine Schweizer Sicherheitsexpertise in israelische Firmenprojekte fliesst?</p>
  • Nicoletta della Valles zweifelhafter Wechsel in die israelische Rüstungsindustrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Natürliche und juristische Personen, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus tätig sind, sind gehalten, in ihren Geschäftsbeziehungen die Schweizer Gesetzgebung zu respektieren und sich insbesondere auch an die Vorgaben der Güterkontrollgesetzgebung, der Kriegsmaterialgesetzgebung und der Gesetzgebung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen zu halten. Die Übertragung von Sicherheitsexpertise nach Israel wäre demnach an strenge Bewilligungsvoraussetzungen geknüpft, wie es der Bundesrat auch in seiner Antwort vom 27. August 2025 auf die Motion 25.3561 «Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts» erneut bekräftigt hat.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt gemäss Bundespersonalverordnung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Bundesverwaltung bestehen. Die ehemalige fedpol-Direktorin darf nicht-öffentliche Informationen, welche sie während der Anstellung beim Bund zur Kenntnis genommen hat, nicht bekannt geben. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn ihre neue berufliche Tätigkeit einen inhaltlichen Bezug zu ihrer ehemaligen Tätigkeit bei der Bundesverwaltung hat. Amtsgeheimnisverletzungen werden strafrechtlich verfolgt.</span></p></span>
    • <p>Die ehemalige Fedpol-Direktorin ist künftig für eine Firma tätig, die u.a. israelische Start-Ups in der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie finanzieren wird.<br>- Wie nimmt die Schweiz ihre völkerrechtliche Sorgfaltspflicht wahr, Geschäftsbeziehungen, die zur Aufrechterhaltung der widerrechtlichen israelischen Besetzung Palästinas verwendet werden können, zu unterbinden?<br>- Wie wird sichergestellt, dass im vorliegenden Fall keine Schweizer Sicherheitsexpertise in israelische Firmenprojekte fliesst?</p>
    • Nicoletta della Valles zweifelhafter Wechsel in die israelische Rüstungsindustrie

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