Gesetzliche Grundlage zum Monitoring von Effekten der Anwendung von problematischen Stoffen

ShortId
25.7601
Id
20257601
Updated
15.09.2025 15:43
Language
de
Title
Gesetzliche Grundlage zum Monitoring von Effekten der Anwendung von problematischen Stoffen
AdditionalIndexing
2841;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt, wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Weichelt 25.3875 dargelegt, die Bedeutung von Gesundheitsdaten für Forschung und Gesundheitspolitik. Aufgrund der hohen jährlichen Kosten von rund 10–12 Mio. CHF kann die geplante Kohortenstudie derzeit jedoch nicht durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Vorbereitungsprojekts werden Ende 2025 in einem Bericht veröffentlicht und könnten zu einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung einer Gesundheitsstudie genutzt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Es besteht aufgrund des Chemikaliengesetzes keine Verpflichtung, ein Monitoring von Chemikalien zu betreiben. Ein Rechtsgutachten im Rahmen des Vorbereitungsprojektes für eine Schweizer Gesundheitsstudie hat zudem gezeigt, dass für die Durchführung eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden müsste. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der EFK-Bericht zum Umgang des Bundes mit gefährlichen Stoffen aus dem Jahr 2024 fordert ein Monitoringsystem, um ein Vorkommen von problematischen Stoffen in der Umwelt und beim Menschen frühzeitig zu erkennen. Daher empfiehlt die EFK den betroffenen Verwaltungseinheiten, ein Mindestmass an Beobachtungsstrukturen für problematische Stoffe in der Umwelt und in allen Lebewesen aufzubauen, um frühzeitig besorgniserregende Konzentrationen zu identifizieren.</span></p></span>
  • <p>Nach der Antwort des Bundesrates auf meine Ip. 25.3875:<br>- Hat er geprüft, ob eine gesetzliche Grundlage besteht, die den Bund als Zulassungsbehörde für potenziell problematische Stoffe verpflichtet, ein Monitoring der tatsächlichen Effekte ihrer Anwendung in der Praxis zu betreiben und die Ergebnisse mit den in der Zulassung «prognostizierten» Effekten zu vergleichen?<br>Wenn ja, zu welchem Schluss kommt er?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>- Was empfiehlt die EFK im Prüfbericht 23489 zum Human-Biomonitoring?</p>
  • Gesetzliche Grundlage zum Monitoring von Effekten der Anwendung von problematischen Stoffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt, wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Weichelt 25.3875 dargelegt, die Bedeutung von Gesundheitsdaten für Forschung und Gesundheitspolitik. Aufgrund der hohen jährlichen Kosten von rund 10–12 Mio. CHF kann die geplante Kohortenstudie derzeit jedoch nicht durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Vorbereitungsprojekts werden Ende 2025 in einem Bericht veröffentlicht und könnten zu einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung einer Gesundheitsstudie genutzt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Es besteht aufgrund des Chemikaliengesetzes keine Verpflichtung, ein Monitoring von Chemikalien zu betreiben. Ein Rechtsgutachten im Rahmen des Vorbereitungsprojektes für eine Schweizer Gesundheitsstudie hat zudem gezeigt, dass für die Durchführung eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden müsste. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der EFK-Bericht zum Umgang des Bundes mit gefährlichen Stoffen aus dem Jahr 2024 fordert ein Monitoringsystem, um ein Vorkommen von problematischen Stoffen in der Umwelt und beim Menschen frühzeitig zu erkennen. Daher empfiehlt die EFK den betroffenen Verwaltungseinheiten, ein Mindestmass an Beobachtungsstrukturen für problematische Stoffe in der Umwelt und in allen Lebewesen aufzubauen, um frühzeitig besorgniserregende Konzentrationen zu identifizieren.</span></p></span>
    • <p>Nach der Antwort des Bundesrates auf meine Ip. 25.3875:<br>- Hat er geprüft, ob eine gesetzliche Grundlage besteht, die den Bund als Zulassungsbehörde für potenziell problematische Stoffe verpflichtet, ein Monitoring der tatsächlichen Effekte ihrer Anwendung in der Praxis zu betreiben und die Ergebnisse mit den in der Zulassung «prognostizierten» Effekten zu vergleichen?<br>Wenn ja, zu welchem Schluss kommt er?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>- Was empfiehlt die EFK im Prüfbericht 23489 zum Human-Biomonitoring?</p>
    • Gesetzliche Grundlage zum Monitoring von Effekten der Anwendung von problematischen Stoffen

Back to List