Kostenlose Abtreibung - was gab den Anstoss?
- ShortId
-
25.7606
- Id
-
20257606
- Updated
-
15.09.2025 15:46
- Language
-
de
- Title
-
Kostenlose Abtreibung - was gab den Anstoss?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><ol><li><span>Die zeitliche Ausdehnung der Befreiung von der Kostenbeteiligung ab Beginn der Schwangerschaft ist nicht als kostendämpfende Massnahme in das Kostendämpfungspaket II eingeflossen, sondern basiert auf zwei durch das Parlament angenommenen Motionen, nämlich auf der Motion Kälin 19.3070 «Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft» und der Motion Addor 19.3307 «Vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die OKP». In Umsetzung dieser Motionen hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung des Kostendämpfungspakets II die Verlängerung der Befreiung von der Kostenbeteiligung ab Beginn der Schwangerschaft vorgeschlagen und die diesbezüglichen Kostenfolgen ausgewiesen. </span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Die nach der Vernehmlassung verabschiedete Botschaft geht explizit und ausführlich auf den Schwangerschaftsabbruch ein (BBl 2022 2427, Ziff. 4.1.9 oder 6.1.1 betr. Kostenfolgen). In der parlamentarischen Beratung hat der Bundesrat auf dieses Thema ebenfalls hingewiesen. Tatsächlich gehörte dieser Punkt aber zu denjenigen Punkten, die in der parlamentarischen Beratung wenig und nicht kontrovers diskutiert wurden.</span></li></ol></span>
- <p>Im Parlament gab es im Vorfeld des Kostendämpfungpakets 2 keinen Auftrag (Vorstoss), der auch den Schwangerschaftsabbruch vom Selbstbehalt befreien wollte:<br>1. Was gab den Anstoss, dass der Bundesrat diese Änderung in der entsprechenden KVG-Revision aufgenommen hat (welche zudem Kosten dämpfen sollte)?<br>2. Wieso hat der Bundesrat in der Botschaft, diese Änderung nicht umfassender begründet? Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft in dieser Thematik gespalten ist, wäre dies angemessen gewesen.</p>
- Kostenlose Abtreibung - was gab den Anstoss?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><ol><li><span>Die zeitliche Ausdehnung der Befreiung von der Kostenbeteiligung ab Beginn der Schwangerschaft ist nicht als kostendämpfende Massnahme in das Kostendämpfungspaket II eingeflossen, sondern basiert auf zwei durch das Parlament angenommenen Motionen, nämlich auf der Motion Kälin 19.3070 «Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft» und der Motion Addor 19.3307 «Vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die OKP». In Umsetzung dieser Motionen hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung des Kostendämpfungspakets II die Verlängerung der Befreiung von der Kostenbeteiligung ab Beginn der Schwangerschaft vorgeschlagen und die diesbezüglichen Kostenfolgen ausgewiesen. </span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Die nach der Vernehmlassung verabschiedete Botschaft geht explizit und ausführlich auf den Schwangerschaftsabbruch ein (BBl 2022 2427, Ziff. 4.1.9 oder 6.1.1 betr. Kostenfolgen). In der parlamentarischen Beratung hat der Bundesrat auf dieses Thema ebenfalls hingewiesen. Tatsächlich gehörte dieser Punkt aber zu denjenigen Punkten, die in der parlamentarischen Beratung wenig und nicht kontrovers diskutiert wurden.</span></li></ol></span>
- <p>Im Parlament gab es im Vorfeld des Kostendämpfungpakets 2 keinen Auftrag (Vorstoss), der auch den Schwangerschaftsabbruch vom Selbstbehalt befreien wollte:<br>1. Was gab den Anstoss, dass der Bundesrat diese Änderung in der entsprechenden KVG-Revision aufgenommen hat (welche zudem Kosten dämpfen sollte)?<br>2. Wieso hat der Bundesrat in der Botschaft, diese Änderung nicht umfassender begründet? Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft in dieser Thematik gespalten ist, wäre dies angemessen gewesen.</p>
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