EU-Gesundheitsabkommen und integrierte Verordnung 2022/2370: Welche versteckten Leitlinien und Empfehlungen bestehen zusätzlich?
- ShortId
-
25.7610
- Id
-
20257610
- Updated
-
15.09.2025 15:49
- Language
-
de
- Title
-
EU-Gesundheitsabkommen und integrierte Verordnung 2022/2370: Welche versteckten Leitlinien und Empfehlungen bestehen zusätzlich?
- AdditionalIndexing
-
10;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Kapazitäten zur Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten. Das ECDC stellt seine fachliche Expertise bei Bedarf als Dienstleistung den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zur Verfügung und kann Empfehlungen erstellen. Den Adressaten wird mit den Empfehlungen des ECDC keine rechtliche Verpflichtung auferlegt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch nach einer Annahme des Gesundheitsabkommens mit der Europäischen Union wird die Schweiz eigenständig und souverän über die Massnahmen entscheiden können, mit denen übertragbare Krankheiten oder andere grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der Schweiz bekämpft werden.</span></p></span>
- <p>Die EU-Verordnung 2022/2370 soll über das Gesundheitsabkommen Bestandteil des Schweizer Rechts werden. Obwohl in Ziff. 29 der Verordnung stipuliert wird, dass dem ECDC keine Regulierungsbefugnisse übertragen werden sollen, wird auf Seite 8 der Verordnung festgelegt, dass das ECDC auf eigene Initiative oder auf Anordnung der Kommission Leitlinien erstellen oder Empfehlungen abgeben kann. Die Frage ist deshalb berechtigt: <br>Welche versteckten Leitlinien und Empfehlungen bestehen zusätzlich?</p>
- EU-Gesundheitsabkommen und integrierte Verordnung 2022/2370: Welche versteckten Leitlinien und Empfehlungen bestehen zusätzlich?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Kapazitäten zur Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten. Das ECDC stellt seine fachliche Expertise bei Bedarf als Dienstleistung den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zur Verfügung und kann Empfehlungen erstellen. Den Adressaten wird mit den Empfehlungen des ECDC keine rechtliche Verpflichtung auferlegt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch nach einer Annahme des Gesundheitsabkommens mit der Europäischen Union wird die Schweiz eigenständig und souverän über die Massnahmen entscheiden können, mit denen übertragbare Krankheiten oder andere grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der Schweiz bekämpft werden.</span></p></span>
- <p>Die EU-Verordnung 2022/2370 soll über das Gesundheitsabkommen Bestandteil des Schweizer Rechts werden. Obwohl in Ziff. 29 der Verordnung stipuliert wird, dass dem ECDC keine Regulierungsbefugnisse übertragen werden sollen, wird auf Seite 8 der Verordnung festgelegt, dass das ECDC auf eigene Initiative oder auf Anordnung der Kommission Leitlinien erstellen oder Empfehlungen abgeben kann. Die Frage ist deshalb berechtigt: <br>Welche versteckten Leitlinien und Empfehlungen bestehen zusätzlich?</p>
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