Warum beschränkt das Kreisschreiben über die medizinischen Massnahmen der IV (KSME) die Finanzierung von Hippotherapie-K trotz grossem Nutzen auf nur zwei anerkannte Geburtsgebrechen?
- ShortId
-
25.7665
- Id
-
20257665
- Updated
-
15.09.2025 16:21
- Language
-
de
- Title
-
Warum beschränkt das Kreisschreiben über die medizinischen Massnahmen der IV (KSME) die Finanzierung von Hippotherapie-K trotz grossem Nutzen auf nur zwei anerkannte Geburtsgebrechen?
- AdditionalIndexing
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28;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die IV übernimmt medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen, wenn diese die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Die Wirksamkeit beispielsweise muss sich auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien erschliessen, wobei bei seltenen Krankheiten die Häufigkeit des Auftretens der Krankheit berücksichtigt wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In den aktuellen wissenschaftlichen Studien, die der Verwaltung vorliegen, wird die Hippotherapie nur bei Kindern mit neurologischen Beeinträchtigungen insbesondere bei der Behandlung von Zerebralparese als wirksam erachtet. Bei Vorliegen neuer Studien würde die Verwaltung die Frage der Kostenübernahme anhand der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit reevaluieren.</span></p></span>
- <p>Gem. KSME übernimmt die IV Hippotherapie für Kinder nur bei 2 Diagnosen. Studien u. die Praxis zeigen jedoch, dass die Therapie auch bei anderen Krankheiten wirksam ist und Folgekosten verhindert. Bereits heute braucht es eine ärztliche Verordnung mit dokumentierten medizinischen Befunden, die sich auf Erwerb von Fähigkeiten u. Fertigkeiten wesentlich auswirken<strong>.</strong><br>Wie begründet der Bundesrat die stark limitierte Übernahme, obwohl auch andere Kinder grossen Bedarf und Entwicklungschancen hätten?</p>
- Warum beschränkt das Kreisschreiben über die medizinischen Massnahmen der IV (KSME) die Finanzierung von Hippotherapie-K trotz grossem Nutzen auf nur zwei anerkannte Geburtsgebrechen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die IV übernimmt medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen, wenn diese die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Die Wirksamkeit beispielsweise muss sich auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien erschliessen, wobei bei seltenen Krankheiten die Häufigkeit des Auftretens der Krankheit berücksichtigt wird.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In den aktuellen wissenschaftlichen Studien, die der Verwaltung vorliegen, wird die Hippotherapie nur bei Kindern mit neurologischen Beeinträchtigungen insbesondere bei der Behandlung von Zerebralparese als wirksam erachtet. Bei Vorliegen neuer Studien würde die Verwaltung die Frage der Kostenübernahme anhand der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit reevaluieren.</span></p></span>
- <p>Gem. KSME übernimmt die IV Hippotherapie für Kinder nur bei 2 Diagnosen. Studien u. die Praxis zeigen jedoch, dass die Therapie auch bei anderen Krankheiten wirksam ist und Folgekosten verhindert. Bereits heute braucht es eine ärztliche Verordnung mit dokumentierten medizinischen Befunden, die sich auf Erwerb von Fähigkeiten u. Fertigkeiten wesentlich auswirken<strong>.</strong><br>Wie begründet der Bundesrat die stark limitierte Übernahme, obwohl auch andere Kinder grossen Bedarf und Entwicklungschancen hätten?</p>
- Warum beschränkt das Kreisschreiben über die medizinischen Massnahmen der IV (KSME) die Finanzierung von Hippotherapie-K trotz grossem Nutzen auf nur zwei anerkannte Geburtsgebrechen?
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