Ethische Grundsätze der Schweizerischen Nationalbank

ShortId
25.7671
Id
20257671
Updated
15.09.2025 16:11
Language
de
Title
Ethische Grundsätze der Schweizerischen Nationalbank
AdditionalIndexing
24;15;52;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Gesamtaufsicht über den Anlage- und Risikokontrollprozess der Schweizerischen Nationalbank (SNB) obliegt dem Bankrat. Dieser beurteilt die Grundsätze des Prozesses und überwacht dessen Einhaltung. Hierzu gehört auch der Prozess zur Ermittlung der Ausschlüsse aus dem Anlageuniversum der SNB. Die Einzelheiten der Verwaltung der Aktiven sind im Nationalbankgesetz geregelt. Das Direktorium definiert die Grundsätze der Anlagepolitik, wozu unter anderem auch die in der Frage erwähnten Ausschlusskriterien gehören.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die SNB lässt ihr Anlageuniversum regelmässig überprüfen, um die auszuschliessenden Unternehmen zu ermitteln. Je nach Kriterium stützt sich die SNB auf verschiedene spezialisierte externe Anbieter. Der Ausschlussprozess wird detailliert im Nachhaltigkeitsbericht der SNB beschrieben (</span><a href="https://www.snb.ch/de/publications/sustainability-report/2025/sustrep_2024"><u><span>Nachhaltigkeitsbericht 2024</span></u></a><span>, S. 14f). </span></p></span>
  • <p>Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Anlagenpolitik geben vor, dass die SNB bei der Bewirtschaftung auch auf nicht-finanzielle Aspekte achtet. Das heisst, dass nicht in Aktien und Anleihen von Unternehmen investiert wird, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Diese Formulierung bietet offenbar grossen Spielraum.<br>Wie, durch wen und wie oft wird die Einhaltung der Richtlinien überprüft?</p>
  • Ethische Grundsätze der Schweizerischen Nationalbank
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Gesamtaufsicht über den Anlage- und Risikokontrollprozess der Schweizerischen Nationalbank (SNB) obliegt dem Bankrat. Dieser beurteilt die Grundsätze des Prozesses und überwacht dessen Einhaltung. Hierzu gehört auch der Prozess zur Ermittlung der Ausschlüsse aus dem Anlageuniversum der SNB. Die Einzelheiten der Verwaltung der Aktiven sind im Nationalbankgesetz geregelt. Das Direktorium definiert die Grundsätze der Anlagepolitik, wozu unter anderem auch die in der Frage erwähnten Ausschlusskriterien gehören.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die SNB lässt ihr Anlageuniversum regelmässig überprüfen, um die auszuschliessenden Unternehmen zu ermitteln. Je nach Kriterium stützt sich die SNB auf verschiedene spezialisierte externe Anbieter. Der Ausschlussprozess wird detailliert im Nachhaltigkeitsbericht der SNB beschrieben (</span><a href="https://www.snb.ch/de/publications/sustainability-report/2025/sustrep_2024"><u><span>Nachhaltigkeitsbericht 2024</span></u></a><span>, S. 14f). </span></p></span>
    • <p>Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Anlagenpolitik geben vor, dass die SNB bei der Bewirtschaftung auch auf nicht-finanzielle Aspekte achtet. Das heisst, dass nicht in Aktien und Anleihen von Unternehmen investiert wird, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Diese Formulierung bietet offenbar grossen Spielraum.<br>Wie, durch wen und wie oft wird die Einhaltung der Richtlinien überprüft?</p>
    • Ethische Grundsätze der Schweizerischen Nationalbank

Back to List