Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Geschäftsgeheimnis vorweggenommen?

ShortId
25.7689
Id
20257689
Updated
15.09.2025 14:53
Language
de
Title
Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Geschäftsgeheimnis vorweggenommen?
AdditionalIndexing
52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Vernehmlassung zur neuen Verpackungsverordnung steht im&nbsp;erläuternden Bericht&nbsp;(S.36): "Mit Absatz 5 wird die Möglichkeit geschaffen, dass das BAFU die Informationen in aggregierter Form einmal jährlich publizieren kann. Die Geschäftsgeheimnisse werden bewahrt, in dem keine Einzeldaten publiziert werden. Das BAFU darf diese Daten auch nicht im Rahmen eines Gesuchs unter dem Öffentlichkeitsprinzip publizieren."&nbsp;<br>Weshalb das, wenn das Geschäftsgeheimnis in Art. 7 des BGÖ bereits geschützt ist?</p>
  • Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Geschäftsgeheimnis vorweggenommen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Vernehmlassung zur neuen Verpackungsverordnung steht im&nbsp;erläuternden Bericht&nbsp;(S.36): "Mit Absatz 5 wird die Möglichkeit geschaffen, dass das BAFU die Informationen in aggregierter Form einmal jährlich publizieren kann. Die Geschäftsgeheimnisse werden bewahrt, in dem keine Einzeldaten publiziert werden. Das BAFU darf diese Daten auch nicht im Rahmen eines Gesuchs unter dem Öffentlichkeitsprinzip publizieren."&nbsp;<br>Weshalb das, wenn das Geschäftsgeheimnis in Art. 7 des BGÖ bereits geschützt ist?</p>
    • Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Geschäftsgeheimnis vorweggenommen?

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