Inwiefern hat der Bundesrat eine Beweislastumkehr für Deklarationspflichten geprüft?

ShortId
25.7692
Id
20257692
Updated
15.09.2025 16:32
Language
de
Title
Inwiefern hat der Bundesrat eine Beweislastumkehr für Deklarationspflichten geprüft?
AdditionalIndexing
55;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat hat bei der Umsetzung der Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S auch die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft. Um eine solche einzuführen, wäre aber einerseits eine rechtliche Grundlage auf Stufe Gesetz zu schaffen gewesen, was eine rasche Umsetzung der Motion verhindert hätte. Andererseits hätte die Einführung der Beweislastumkehr das Grundprinzip des Lebensmittelrechts, das insbesondere auf der Selbstkontrolle basiert, durchbrochen. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile – unter Berücksichtigung der durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung – ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine rasche Umsetzung im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben die beste Lösung darstellt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auf die Einführung von Deklarationspflichten bei Schafen und Ziegen hat der Bundesrat vorerst verzichtet, da insbesondere die problematische Produktionsmethode «Mulesing» in der Fleischproduktion kaum angewendet wird. Es hätte somit kaum Produkte im Schweizer Markt gegeben, die hätten deklariert werden müssen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Vernehmlassung zum «Transparenzpaket» hat sich gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deklaration von pflanzlichen Erzeugnissen aus Ländern, in welchen die Anwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist, nicht sinnvoll ist. Sie hätte beispielsweise dazu geführt, dass auch Bioprodukte aus solchen Ländern hätten deklariert werden müssen, obwohl sie grundsätzlich ohne gefährliche Pflanzenschutzmittel produziert werden. Der Bundesrat hat daher auf die Einführung einer Deklarationspflicht, die sich auf das Herkunftsland des Lebensmittels bezieht, verzichtet. Eine produktbezogene Deklaration ist nicht notwendig, da Lebensmittel, die mit als gefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, in der Schweiz grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.</span></p></span>
  • <p>Per 1. Juli sind neue Deklarationspflichten für importierte tierische&nbsp;Erzeugnisse, die mit in der Schweiz nicht zulässigen Produktionsmethoden erzeugt wurden, in Kraft getreten.<br>Inwiefern hat der Bundesrat in diesem Rahmen die Einführung der Beweislastumkehr für Deklarationspflichten geprüft?</p>
  • Inwiefern hat der Bundesrat eine Beweislastumkehr für Deklarationspflichten geprüft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat hat bei der Umsetzung der Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S auch die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft. Um eine solche einzuführen, wäre aber einerseits eine rechtliche Grundlage auf Stufe Gesetz zu schaffen gewesen, was eine rasche Umsetzung der Motion verhindert hätte. Andererseits hätte die Einführung der Beweislastumkehr das Grundprinzip des Lebensmittelrechts, das insbesondere auf der Selbstkontrolle basiert, durchbrochen. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile – unter Berücksichtigung der durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung – ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine rasche Umsetzung im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben die beste Lösung darstellt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auf die Einführung von Deklarationspflichten bei Schafen und Ziegen hat der Bundesrat vorerst verzichtet, da insbesondere die problematische Produktionsmethode «Mulesing» in der Fleischproduktion kaum angewendet wird. Es hätte somit kaum Produkte im Schweizer Markt gegeben, die hätten deklariert werden müssen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In der Vernehmlassung zum «Transparenzpaket» hat sich gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deklaration von pflanzlichen Erzeugnissen aus Ländern, in welchen die Anwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist, nicht sinnvoll ist. Sie hätte beispielsweise dazu geführt, dass auch Bioprodukte aus solchen Ländern hätten deklariert werden müssen, obwohl sie grundsätzlich ohne gefährliche Pflanzenschutzmittel produziert werden. Der Bundesrat hat daher auf die Einführung einer Deklarationspflicht, die sich auf das Herkunftsland des Lebensmittels bezieht, verzichtet. Eine produktbezogene Deklaration ist nicht notwendig, da Lebensmittel, die mit als gefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, in der Schweiz grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.</span></p></span>
    • <p>Per 1. Juli sind neue Deklarationspflichten für importierte tierische&nbsp;Erzeugnisse, die mit in der Schweiz nicht zulässigen Produktionsmethoden erzeugt wurden, in Kraft getreten.<br>Inwiefern hat der Bundesrat in diesem Rahmen die Einführung der Beweislastumkehr für Deklarationspflichten geprüft?</p>
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