Wieso hat der Bundesrat für Erzeugnisse von Schafen und Ziegen keine Deklarationspflicht erlassen?
- ShortId
-
25.7693
- Id
-
20257693
- Updated
-
15.09.2025 16:34
- Language
-
de
- Title
-
Wieso hat der Bundesrat für Erzeugnisse von Schafen und Ziegen keine Deklarationspflicht erlassen?
- AdditionalIndexing
-
55;52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hat bei der Umsetzung der Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S auch die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft. Um eine solche einzuführen, wäre aber einerseits eine rechtliche Grundlage auf Stufe Gesetz zu schaffen gewesen, was eine rasche Umsetzung der Motion verhindert hätte. Andererseits hätte die Einführung der Beweislastumkehr das Grundprinzip des Lebensmittelrechts, das insbesondere auf der Selbstkontrolle basiert, durchbrochen. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile – unter Berücksichtigung der durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung – ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine rasche Umsetzung im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben die beste Lösung darstellt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Auf die Einführung von Deklarationspflichten bei Schafen und Ziegen hat der Bundesrat vorerst verzichtet, da insbesondere die problematische Produktionsmethode «Mulesing» in der Fleischproduktion kaum angewendet wird. Es hätte somit kaum Produkte im Schweizer Markt gegeben, die hätten deklariert werden müssen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In der Vernehmlassung zum «Transparenzpaket» hat sich gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deklaration von pflanzlichen Erzeugnissen aus Ländern, in welchen die Anwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist, nicht sinnvoll ist. Sie hätte beispielsweise dazu geführt, dass auch Bioprodukte aus solchen Ländern hätten deklariert werden müssen, obwohl sie grundsätzlich ohne gefährliche Pflanzenschutzmittel produziert werden. Der Bundesrat hat daher auf die Einführung einer Deklarationspflicht, die sich auf das Herkunftsland des Lebensmittels bezieht, verzichtet. Eine produktbezogene Deklaration ist nicht notwendig, da Lebensmittel, die mit als gefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, in der Schweiz grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.</span></p></span>
- <p>Seit dem 1. Juli gelten neue Deklarationspflichten für tierische Erzeugnisse. Fleisch, Eier und Milch von Tieren, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, müssen nun gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Stopfleber und Froschschenkel. Nicht deklarationspflichtig sind dagegen Erzeugnisse von Schafen und Ziegen, die ohne Betäubung enthornt oder kastriert wurden.<br>Wieso hat der Bundesrat für Erzeugnisse von Schafen und Ziegen keine Deklarationspflichten erlassen?</p>
- Wieso hat der Bundesrat für Erzeugnisse von Schafen und Ziegen keine Deklarationspflicht erlassen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hat bei der Umsetzung der Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S auch die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft. Um eine solche einzuführen, wäre aber einerseits eine rechtliche Grundlage auf Stufe Gesetz zu schaffen gewesen, was eine rasche Umsetzung der Motion verhindert hätte. Andererseits hätte die Einführung der Beweislastumkehr das Grundprinzip des Lebensmittelrechts, das insbesondere auf der Selbstkontrolle basiert, durchbrochen. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile – unter Berücksichtigung der durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung – ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine rasche Umsetzung im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben die beste Lösung darstellt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Auf die Einführung von Deklarationspflichten bei Schafen und Ziegen hat der Bundesrat vorerst verzichtet, da insbesondere die problematische Produktionsmethode «Mulesing» in der Fleischproduktion kaum angewendet wird. Es hätte somit kaum Produkte im Schweizer Markt gegeben, die hätten deklariert werden müssen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In der Vernehmlassung zum «Transparenzpaket» hat sich gezeigt, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deklaration von pflanzlichen Erzeugnissen aus Ländern, in welchen die Anwendung von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist, nicht sinnvoll ist. Sie hätte beispielsweise dazu geführt, dass auch Bioprodukte aus solchen Ländern hätten deklariert werden müssen, obwohl sie grundsätzlich ohne gefährliche Pflanzenschutzmittel produziert werden. Der Bundesrat hat daher auf die Einführung einer Deklarationspflicht, die sich auf das Herkunftsland des Lebensmittels bezieht, verzichtet. Eine produktbezogene Deklaration ist nicht notwendig, da Lebensmittel, die mit als gefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln produziert wurden, in der Schweiz grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.</span></p></span>
- <p>Seit dem 1. Juli gelten neue Deklarationspflichten für tierische Erzeugnisse. Fleisch, Eier und Milch von Tieren, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, müssen nun gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Stopfleber und Froschschenkel. Nicht deklarationspflichtig sind dagegen Erzeugnisse von Schafen und Ziegen, die ohne Betäubung enthornt oder kastriert wurden.<br>Wieso hat der Bundesrat für Erzeugnisse von Schafen und Ziegen keine Deklarationspflichten erlassen?</p>
- Wieso hat der Bundesrat für Erzeugnisse von Schafen und Ziegen keine Deklarationspflicht erlassen?
Back to List