Motion 22.3546 missachtet: Bundesrat entscheidet allein über verbindliche Änderungen der WHO-Gesundheitsvorschriften
- ShortId
-
25.7699
- Id
-
20257699
- Updated
-
15.09.2025 16:40
- Language
-
de
- Title
-
Motion 22.3546 missachtet: Bundesrat entscheidet allein über verbindliche Änderungen der WHO-Gesundheitsvorschriften
- AdditionalIndexing
-
2841;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hat sich bereits in mehreren Antworten auf parlamentarische Vorstösse zu ähnlichen Fragen geäussert (z. B. Motion Reimann 23.3910; Motion Grüter 23.4397; Motion Wyssmann 24.3173; Frage Gafner 24.7448; Frage Tuena 25.7158; Frage Wyssmann 25.7269; Frage Glur 25.7409; Interpellation Wyssmann 24.3544).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat dabei klargestellt, dass er über die Kompetenz zum Abschluss dieser Anpassungen verfügt. Diese Kompetenz stützt sich auf die rechtliche Grundlage der von der Bundesversammlung nach Artikel 166 Absatz 2 BV genehmigten WHO-Verfassung. Das Parlament hatte bei der Behandlung der ursprünglichen Version der IGV im Jahr 1952 explizit anerkannt, dass technische Vorschriften, die gestützt auf Artikel 21 der WHO-Verfassung erlassen werden, in die Zuständigkeit des Bundesrats fallen. In diesem Sinne wurden auch frühere Anpassungen der IGV, inkl. der Totalrevision von 2005, vom Bundesrat entschieden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem haben beide Räte des Parlaments vor kurzem die Motion Schwander 24.4362 und die Motion der SVP-Fraktion 24.4323 abgelehnt, welche forderten, die Anpassungen der IGV dem Parlament vorzulegen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bundesversammlung nimmt ihre Mitwirkungsrechte über die Informations- und Konsultationsrechte der zuständigen Kommissionen wahr (Art. 152 ParIG). Dies geschah in Bezug auf die jüngsten Anpassungen der IGV</span><span></span><span></span><span>.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ohne Nutzung der in Art. 59 IGV vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeit (Opting-out) zu akzeptieren. Dabei wurden weder das Parlament formell einbezogen noch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung berücksichtigt.<br>- Warum hat der Bundesrat die Änderungen nicht dem Parlament vorgelegt, obwohl die Motion 22.3546 dies ausdrücklich verlangt?<br>- Wie geht es nun weiter?</p>
- Motion 22.3546 missachtet: Bundesrat entscheidet allein über verbindliche Änderungen der WHO-Gesundheitsvorschriften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hat sich bereits in mehreren Antworten auf parlamentarische Vorstösse zu ähnlichen Fragen geäussert (z. B. Motion Reimann 23.3910; Motion Grüter 23.4397; Motion Wyssmann 24.3173; Frage Gafner 24.7448; Frage Tuena 25.7158; Frage Wyssmann 25.7269; Frage Glur 25.7409; Interpellation Wyssmann 24.3544).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat dabei klargestellt, dass er über die Kompetenz zum Abschluss dieser Anpassungen verfügt. Diese Kompetenz stützt sich auf die rechtliche Grundlage der von der Bundesversammlung nach Artikel 166 Absatz 2 BV genehmigten WHO-Verfassung. Das Parlament hatte bei der Behandlung der ursprünglichen Version der IGV im Jahr 1952 explizit anerkannt, dass technische Vorschriften, die gestützt auf Artikel 21 der WHO-Verfassung erlassen werden, in die Zuständigkeit des Bundesrats fallen. In diesem Sinne wurden auch frühere Anpassungen der IGV, inkl. der Totalrevision von 2005, vom Bundesrat entschieden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem haben beide Räte des Parlaments vor kurzem die Motion Schwander 24.4362 und die Motion der SVP-Fraktion 24.4323 abgelehnt, welche forderten, die Anpassungen der IGV dem Parlament vorzulegen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bundesversammlung nimmt ihre Mitwirkungsrechte über die Informations- und Konsultationsrechte der zuständigen Kommissionen wahr (Art. 152 ParIG). Dies geschah in Bezug auf die jüngsten Anpassungen der IGV</span><span></span><span></span><span>.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ohne Nutzung der in Art. 59 IGV vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeit (Opting-out) zu akzeptieren. Dabei wurden weder das Parlament formell einbezogen noch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung berücksichtigt.<br>- Warum hat der Bundesrat die Änderungen nicht dem Parlament vorgelegt, obwohl die Motion 22.3546 dies ausdrücklich verlangt?<br>- Wie geht es nun weiter?</p>
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