Welche Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind vorgesehen?

ShortId
25.7716
Id
20257716
Updated
15.09.2025 16:50
Language
de
Title
Welche Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind vorgesehen?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>In Bezug auf Impfungen sieht die Revision des Epidemiengesetzes keine Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht vor. Der Impfentscheid bleibt nach wie vor ein individueller und persönlicher Entscheid. Auch an den restriktiven Regeln zu einem allfälligen Impfobligatorium ändert sich nichts. Nach wie vor ist ein solches nur in äussersten Ausnahmefällen bei erheblicher Gefahr und nur für gefährdete oder besonders exponierte Personengruppen möglich. Ein Impf-Zwang ist und bleibt wie bis anhin ausgeschlossen. Wie im geltenden Epidemiengesetz ist auch in der Revisionsvorlage keine Strafbestimmung für einen Verstoss gegen ein allfälliges Impfobligatorium vorgesehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Alle Massnahmen, die während der Covid-19-Pandemie eingesetzt wurden, wurden im spezifischen Kontext erlassen. In einer zukünftigen Krise wird der Bundesrat die Situation erneut sorgfältig beurteilen und genau abwägen, welche Massnahmen für den Schutz der Bevölkerung und des Gemeinwohls erforderlich und verhältnismässig sind. Neben der Beurteilung des Risikos für die öffentliche Gesundheit sind auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen in Betracht zu ziehen. </span></p></span>
  • <p>Sowohl im Entwurf zum revidierten Epidemiengesetz als auch an der Medienkonferenz Ende August 2025 wird/wurde erwähnt, dass die Impfpflicht ausgeschlossen sei, jedoch unter Umständen ein Impfobligatorium ergriffen werden kann.<br>- Welche Massnahmen sind vorgesehen gegen Menschen, die dieses Impfobligatorium ablehnen?<br>- Würden Sie bei einer neuen Pandemie wieder 3G- und 2G-Zertifikate einführen?</p>
  • Welche Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind vorgesehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>In Bezug auf Impfungen sieht die Revision des Epidemiengesetzes keine Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht vor. Der Impfentscheid bleibt nach wie vor ein individueller und persönlicher Entscheid. Auch an den restriktiven Regeln zu einem allfälligen Impfobligatorium ändert sich nichts. Nach wie vor ist ein solches nur in äussersten Ausnahmefällen bei erheblicher Gefahr und nur für gefährdete oder besonders exponierte Personengruppen möglich. Ein Impf-Zwang ist und bleibt wie bis anhin ausgeschlossen. Wie im geltenden Epidemiengesetz ist auch in der Revisionsvorlage keine Strafbestimmung für einen Verstoss gegen ein allfälliges Impfobligatorium vorgesehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Alle Massnahmen, die während der Covid-19-Pandemie eingesetzt wurden, wurden im spezifischen Kontext erlassen. In einer zukünftigen Krise wird der Bundesrat die Situation erneut sorgfältig beurteilen und genau abwägen, welche Massnahmen für den Schutz der Bevölkerung und des Gemeinwohls erforderlich und verhältnismässig sind. Neben der Beurteilung des Risikos für die öffentliche Gesundheit sind auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen in Betracht zu ziehen. </span></p></span>
    • <p>Sowohl im Entwurf zum revidierten Epidemiengesetz als auch an der Medienkonferenz Ende August 2025 wird/wurde erwähnt, dass die Impfpflicht ausgeschlossen sei, jedoch unter Umständen ein Impfobligatorium ergriffen werden kann.<br>- Welche Massnahmen sind vorgesehen gegen Menschen, die dieses Impfobligatorium ablehnen?<br>- Würden Sie bei einer neuen Pandemie wieder 3G- und 2G-Zertifikate einführen?</p>
    • Welche Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind vorgesehen?

Back to List