Instruktionsverbot achten

ShortId
25.7778
Id
20257778
Updated
22.09.2025 15:55
Language
de
Title
Instruktionsverbot achten
AdditionalIndexing
421;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Büro hat nicht die Aufgabe, die Gespräche zwischen einem Fraktionspräsidenten und den Mitgliedern von dessen Fraktion zu untersuchen oder die ausgetauschten Äusserungen und deren Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten zu beurteilen.</p><p>An seiner Sitzung vom 11.&nbsp;September&nbsp;2025 hat das Büro jedoch vorsorglich beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt die Tragweite des Instruktionsverbotes gemäss&nbsp;<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_161">Artikel&nbsp;161</a> Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung zu prüfen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt verweist das Büro auf seine Stellungnahme zur Interpellation&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20083551">08.3551</a> («Vorzeitige Verzichterklärung für die Wahl in den Bundesrat»). Gemäss dieser Stellungnahme dürfen Ratsmitglieder nicht durch rechtlich verbindliche Verpflichtungen gegenüber dem Stimmvolk, den Regierungen und den Parlamenten der Kantone oder den politischen Parteien gebunden werden. Allfällige Bestimmungen, wonach ein Ratsmitglied eine bestimmte Meinung zu vertreten hat oder eine Handlung vornehmen muss, sind nichtig.</p><p>Nichts jedoch hindert die Mitglieder einer politischen Partei daran, untereinander freiwillige Verpflichtungen einzugehen. Im Falle eines Konflikts zwischen einem Ratsmitglied und seiner Partei oder Fraktion können diese Verpflichtungen allerdings nicht rechtlich durchgesetzt werden.</p>
  • <p>Während der Debatte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat ein Fraktionschef stehend neben einem Fraktionsmitglied massiv auf ihn eingeredet und offensichtlich sein Abstimmungsverhalten beeinflusst.<br>- Wie beurteilt das Büro diese Einflussnahme?<br>- Inwiefern wird damit das in der Verfassung verankerte Instruktionsverbot verletzt?</p>
  • Instruktionsverbot achten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Büro hat nicht die Aufgabe, die Gespräche zwischen einem Fraktionspräsidenten und den Mitgliedern von dessen Fraktion zu untersuchen oder die ausgetauschten Äusserungen und deren Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten zu beurteilen.</p><p>An seiner Sitzung vom 11.&nbsp;September&nbsp;2025 hat das Büro jedoch vorsorglich beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt die Tragweite des Instruktionsverbotes gemäss&nbsp;<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_161">Artikel&nbsp;161</a> Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung zu prüfen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt verweist das Büro auf seine Stellungnahme zur Interpellation&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20083551">08.3551</a> («Vorzeitige Verzichterklärung für die Wahl in den Bundesrat»). Gemäss dieser Stellungnahme dürfen Ratsmitglieder nicht durch rechtlich verbindliche Verpflichtungen gegenüber dem Stimmvolk, den Regierungen und den Parlamenten der Kantone oder den politischen Parteien gebunden werden. Allfällige Bestimmungen, wonach ein Ratsmitglied eine bestimmte Meinung zu vertreten hat oder eine Handlung vornehmen muss, sind nichtig.</p><p>Nichts jedoch hindert die Mitglieder einer politischen Partei daran, untereinander freiwillige Verpflichtungen einzugehen. Im Falle eines Konflikts zwischen einem Ratsmitglied und seiner Partei oder Fraktion können diese Verpflichtungen allerdings nicht rechtlich durchgesetzt werden.</p>
    • <p>Während der Debatte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente hat ein Fraktionschef stehend neben einem Fraktionsmitglied massiv auf ihn eingeredet und offensichtlich sein Abstimmungsverhalten beeinflusst.<br>- Wie beurteilt das Büro diese Einflussnahme?<br>- Inwiefern wird damit das in der Verfassung verankerte Instruktionsverbot verletzt?</p>
    • Instruktionsverbot achten

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