Wie wird sichergestellt das es bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des Bundes nicht zu Interessenkonflikten kommt?

ShortId
25.7837
Id
20257837
Updated
22.09.2025 16:24
Language
de
Title
Wie wird sichergestellt das es bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des Bundes nicht zu Interessenkonflikten kommt?
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Mitarbeitende der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten sämtliche öffentlichen Ämter und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeiten zu melden, die sie ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses ausüben. Eine Tätigkeit bedarf der Bewilligung, wenn sie die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis mit dem Bund vermindern könnte oder wenn aufgrund der Art der Tätigkeit die Gefahr eines Konfliktes mit den dienstlichen Interessen besteht. Das ist in der Bundespersonalverordnung geregelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auch im Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung wird die Pflicht, öffentliche Ämter und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten zu melden, ausdrücklich angesprochen. Zusätzlich verweist der Kodex auf die Pflicht, den Vorgesetzten potentielle Interessenkonflikte oder den Anschein, dass solche Interessenkonflikte vorhanden sein könnten, offenzulegen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um den bestehenden Regeln noch zusätzliches Gewicht zu verleihen, ist die Einhaltung des Verhaltenskodex ab 2026 Teil der Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung. Das Thema der Nebenbeschäftigungen ist seit 2024 in der ganzen Bundesverwaltung anlässlich des jährlichen Mitarbeitendengesprächs anzusprechen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den bewilligten Nebenbeschäftigungen und Mandaten (Artikel 91 und 92 BPV) der Angestellten im Lohnklassenspektrum 30 bis 38 wird der Finanzdelegation jährlich im Rahmen des Reportings zum Personalmanagement eine Liste zugestellt. Im Auftrag und zu Handen der Finanzdelegation nimmt das Eidgenössische Personalamt eine Plausibilitätsprüfung dieser Nebenbeschäftigungen und Mandate vor. </span></p></span>
  • <p>Gemäss Berichterstattung der Bauernzeitung vom 12. September besteht bei einem Mitarbeitenden des BLW der Verdacht von Interessenkonflikten da er zugleich Co- Präsident einer kantonalen WWF Organisation ist.&nbsp;<br>Welche Regeln diesbezüglich hat die Bundesverwaltung und wie wird deren Umsetzung sichergestellt.</p>
  • Wie wird sichergestellt das es bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des Bundes nicht zu Interessenkonflikten kommt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Mitarbeitende der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten sämtliche öffentlichen Ämter und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeiten zu melden, die sie ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses ausüben. Eine Tätigkeit bedarf der Bewilligung, wenn sie die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis mit dem Bund vermindern könnte oder wenn aufgrund der Art der Tätigkeit die Gefahr eines Konfliktes mit den dienstlichen Interessen besteht. Das ist in der Bundespersonalverordnung geregelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Auch im Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung wird die Pflicht, öffentliche Ämter und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten zu melden, ausdrücklich angesprochen. Zusätzlich verweist der Kodex auf die Pflicht, den Vorgesetzten potentielle Interessenkonflikte oder den Anschein, dass solche Interessenkonflikte vorhanden sein könnten, offenzulegen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um den bestehenden Regeln noch zusätzliches Gewicht zu verleihen, ist die Einhaltung des Verhaltenskodex ab 2026 Teil der Personalbeurteilung in der Bundesverwaltung. Das Thema der Nebenbeschäftigungen ist seit 2024 in der ganzen Bundesverwaltung anlässlich des jährlichen Mitarbeitendengesprächs anzusprechen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu den bewilligten Nebenbeschäftigungen und Mandaten (Artikel 91 und 92 BPV) der Angestellten im Lohnklassenspektrum 30 bis 38 wird der Finanzdelegation jährlich im Rahmen des Reportings zum Personalmanagement eine Liste zugestellt. Im Auftrag und zu Handen der Finanzdelegation nimmt das Eidgenössische Personalamt eine Plausibilitätsprüfung dieser Nebenbeschäftigungen und Mandate vor. </span></p></span>
    • <p>Gemäss Berichterstattung der Bauernzeitung vom 12. September besteht bei einem Mitarbeitenden des BLW der Verdacht von Interessenkonflikten da er zugleich Co- Präsident einer kantonalen WWF Organisation ist.&nbsp;<br>Welche Regeln diesbezüglich hat die Bundesverwaltung und wie wird deren Umsetzung sichergestellt.</p>
    • Wie wird sichergestellt das es bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitenden des Bundes nicht zu Interessenkonflikten kommt?

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