Ab 2030 soll jede Verpackung in der EU recyclingfähig sein – was tut die Schweiz, insbesondere bei PFAS in Verpackungen?

ShortId
25.7871
Id
20257871
Updated
22.09.2025 16:22
Language
de
Title
Ab 2030 soll jede Verpackung in der EU recyclingfähig sein – was tut die Schweiz, insbesondere bei PFAS in Verpackungen?
AdditionalIndexing
52;2841;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Bis am 16.</span><span>&nbsp;</span><span>Oktober 2025 läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer Verpackungsverordnung. Der Vorschlag für die neue Verpackungsverordnung orientiert sich an den Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Beispielswiese sind die Einführung einer subsidiären Rücknahmepflicht für Kunststoffe und eine Recyclingquote von mindestens 55</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent vorgesehen. Der Vorschlag der Schweiz ist mit der PPWR kompatibel, geht aber weniger weit. Die Schweizer Wirtschaft soll für die Umsetzung einen angemessenen Handlungsspielraum erhalten.&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen den strengen Anforderungen des schweizerischen Lebensmittelrechts. Für PFAS-haltige Lebensmittelkontaktmaterialien ist eine Beschränkung in Vorbereitung. Sie betrifft Perfluorhexansäure und ihre Vorläuferverbindungen in Produkten für die breite Öffentlichkeit -&nbsp;</span><span>einschliesslich Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton.</span></p></span>
  • <p>Laut der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) soll ab 2030 jede Verpackung recycelbar sein. Ab Mitte 2026 gelten bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit und Kennzeichnung strengere Anforderungen. Die neue Verordnung regelt auch den Einsatz von gesundheitsschädigenden Stoffen in Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen - etwa von PFAS.<br>- Welche Ziele der PPWR übernimmt die Schweiz und bis wann?<br>- Welche übernimmt sie nicht?<br>- Wie unterstützt der Bundesrat die Umsetzung?</p>
  • Ab 2030 soll jede Verpackung in der EU recyclingfähig sein – was tut die Schweiz, insbesondere bei PFAS in Verpackungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Bis am 16.</span><span>&nbsp;</span><span>Oktober 2025 läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer Verpackungsverordnung. Der Vorschlag für die neue Verpackungsverordnung orientiert sich an den Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Beispielswiese sind die Einführung einer subsidiären Rücknahmepflicht für Kunststoffe und eine Recyclingquote von mindestens 55</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent vorgesehen. Der Vorschlag der Schweiz ist mit der PPWR kompatibel, geht aber weniger weit. Die Schweizer Wirtschaft soll für die Umsetzung einen angemessenen Handlungsspielraum erhalten.&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen den strengen Anforderungen des schweizerischen Lebensmittelrechts. Für PFAS-haltige Lebensmittelkontaktmaterialien ist eine Beschränkung in Vorbereitung. Sie betrifft Perfluorhexansäure und ihre Vorläuferverbindungen in Produkten für die breite Öffentlichkeit -&nbsp;</span><span>einschliesslich Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton.</span></p></span>
    • <p>Laut der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) soll ab 2030 jede Verpackung recycelbar sein. Ab Mitte 2026 gelten bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit und Kennzeichnung strengere Anforderungen. Die neue Verordnung regelt auch den Einsatz von gesundheitsschädigenden Stoffen in Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen - etwa von PFAS.<br>- Welche Ziele der PPWR übernimmt die Schweiz und bis wann?<br>- Welche übernimmt sie nicht?<br>- Wie unterstützt der Bundesrat die Umsetzung?</p>
    • Ab 2030 soll jede Verpackung in der EU recyclingfähig sein – was tut die Schweiz, insbesondere bei PFAS in Verpackungen?

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