EU-Vertragspaket: Erkennt der Bundesrat die Tragweite der Rechtsübernahme?
- ShortId
-
25.7878
- Id
-
20257878
- Updated
-
22.09.2025 16:24
- Language
-
de
- Title
-
EU-Vertragspaket: Erkennt der Bundesrat die Tragweite der Rechtsübernahme?
- AdditionalIndexing
-
10;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Rechtsübernahme gemäss Paket Schweiz–EU erfolgt nur im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen. In Bereichen ausserhalb der Binnenmarktabkommen kann die Schweiz für ihren Markt eigenständige Vorschriften erlassen. Dort stimmt die Schweiz schon heute ihre Vorschriften auf ihre wichtigsten Handelspartner ab, um Handelshemmnisse wo möglich zu vermeiden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Auswirkungen der Übernahme von EU-Recht im Geltungsbereich des Pakets Schweiz–EU hängen daher davon ab, inwieweit das Schweizer Recht bereits heute an das EU-Recht angeglichen ist. Bei der Lebensmittelsicherheit ist dies schon weitgehend der Fall. Dazu kommt, dass im Paket Ausnahmen verankert wurden, um Schweizer Standards abzusichern – bei der Lebensmittelsicherheit insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der gentechnisch veränderten Organismen.</span></p></span>
- <p>In Feusi Fédéral (Ep.173) behauptete Bundesrat Cassis, für ein CH-Unternehmen, das nicht in die EU exportiere, ändere sich mit den neuen EU-Verträgen überhaupt nichts: "Es übernimmt gar keine Regulierung für seine Produkte." Und: "Wenn ich als Unternehmen nur Erdbeerenkonfitüren für die Schweiz mache, dann ist es mir egal, was die EU reguliert."<br>Hat der Bundesrat nicht erkannt, dass die neuen EU-Verträge auch für CH-Unternehmen gelten, die nicht in die EU exportieren?</p>
- EU-Vertragspaket: Erkennt der Bundesrat die Tragweite der Rechtsübernahme?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Rechtsübernahme gemäss Paket Schweiz–EU erfolgt nur im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen. In Bereichen ausserhalb der Binnenmarktabkommen kann die Schweiz für ihren Markt eigenständige Vorschriften erlassen. Dort stimmt die Schweiz schon heute ihre Vorschriften auf ihre wichtigsten Handelspartner ab, um Handelshemmnisse wo möglich zu vermeiden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Auswirkungen der Übernahme von EU-Recht im Geltungsbereich des Pakets Schweiz–EU hängen daher davon ab, inwieweit das Schweizer Recht bereits heute an das EU-Recht angeglichen ist. Bei der Lebensmittelsicherheit ist dies schon weitgehend der Fall. Dazu kommt, dass im Paket Ausnahmen verankert wurden, um Schweizer Standards abzusichern – bei der Lebensmittelsicherheit insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der gentechnisch veränderten Organismen.</span></p></span>
- <p>In Feusi Fédéral (Ep.173) behauptete Bundesrat Cassis, für ein CH-Unternehmen, das nicht in die EU exportiere, ändere sich mit den neuen EU-Verträgen überhaupt nichts: "Es übernimmt gar keine Regulierung für seine Produkte." Und: "Wenn ich als Unternehmen nur Erdbeerenkonfitüren für die Schweiz mache, dann ist es mir egal, was die EU reguliert."<br>Hat der Bundesrat nicht erkannt, dass die neuen EU-Verträge auch für CH-Unternehmen gelten, die nicht in die EU exportieren?</p>
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