Schiedsgerichte als Entlastung in Scheidungsverfahren
- ShortId
-
25.7882
- Id
-
20257882
- Updated
-
22.09.2025 16:10
- Language
-
de
- Title
-
Schiedsgerichte als Entlastung in Scheidungsverfahren
- AdditionalIndexing
-
1211;1221
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>In seinem Bericht vom 6. Juni 2025 hat der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf in der Familiengerichtsbarkeit und im Familienverfahren bejaht und die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis voraussichtlich Ende 2026 angekündigt. Zentral dabei sind die Vereinheitlichung der Zuständigkeit zur Regelung der Kinderbelange und die bessere Berücksichtigung der Besonderheiten familienrechtlicher Streitigkeiten mit Kindern im Verfahren. Dies soll insbesondere durch den verstärkten Einbezug von Interdisziplinarität sowie unterschiedlicher Methoden zur Konfliktdeeskalation und Konfliktlösung erreicht werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Schiedsgerichte sind Privatgerichte, die auf einer Willenserklärung der Parteien beruhen. Nach geltendem Recht sind lediglich Ansprüche, über welche die Parteien frei verfügen können, schiedsfähig, namentlich vermögensrechtliche Ansprüche. Das ist mit Bezug auf den sogenannten Scheidungspunkt als Statusfrage nicht der Fall. Gleiches gilt für die Regelung der Kinderbelange, die stets einer gerichtlichen oder behördlichen Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls bedürfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Ob und inwiefern für Scheidungsverfahren auch nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung entsprechender Schiedsgerichtsentscheide durch staatliche Gerichte überhaupt eine praktikable Regelung geschaffen werden sollte und könnte, wäre daher zuerst genauer zu prüfen. Dabei wären auch die Kosten solcher Schiedsverfahren sowie die Vollstreckung und spätere Abänderbarkeit solcher Entscheide zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat davon abgesehen. Es ist bisher nicht ersichtlich, dass es sich dabei um eine Möglichkeit für die grosse Masse der Familienverfahren handeln und dies zu einer wesentlichen Entlastung der staatlichen Gerichte und Behörden beitragen könnte. Aus heutiger Sicht </span><span></span><span></span><span>stehen daher andere, ungleich wichtigere Anpassungen zur Verbesserung der Familienverfahren im Vordergrund.</span></p></span>
- <p>Am 6. Juni 2025 hat der Bundesrat einen Bericht zu Reformvorschlägen im Familienverfahren vorgelegt. Anknüpfend an diesen Bericht stellt sich die Frage, inwieweit die Schiedsgerichtsbarkeit die schwer belastete staatliche Ziviljustiz entlasten könnte. Dazu folgende Fragen:<br>1. Ist der Bundesrat bereit, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um Schiedsgerichtsbarkeit in Scheidungssachen zu ermöglichen?<br>2. Könnte er sich allenfalls Zwischenlösungen wie Validierungen durch das staatliche Gericht vorstellen?</p>
- Schiedsgerichte als Entlastung in Scheidungsverfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>In seinem Bericht vom 6. Juni 2025 hat der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf in der Familiengerichtsbarkeit und im Familienverfahren bejaht und die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis voraussichtlich Ende 2026 angekündigt. Zentral dabei sind die Vereinheitlichung der Zuständigkeit zur Regelung der Kinderbelange und die bessere Berücksichtigung der Besonderheiten familienrechtlicher Streitigkeiten mit Kindern im Verfahren. Dies soll insbesondere durch den verstärkten Einbezug von Interdisziplinarität sowie unterschiedlicher Methoden zur Konfliktdeeskalation und Konfliktlösung erreicht werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Schiedsgerichte sind Privatgerichte, die auf einer Willenserklärung der Parteien beruhen. Nach geltendem Recht sind lediglich Ansprüche, über welche die Parteien frei verfügen können, schiedsfähig, namentlich vermögensrechtliche Ansprüche. Das ist mit Bezug auf den sogenannten Scheidungspunkt als Statusfrage nicht der Fall. Gleiches gilt für die Regelung der Kinderbelange, die stets einer gerichtlichen oder behördlichen Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls bedürfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Ob und inwiefern für Scheidungsverfahren auch nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung entsprechender Schiedsgerichtsentscheide durch staatliche Gerichte überhaupt eine praktikable Regelung geschaffen werden sollte und könnte, wäre daher zuerst genauer zu prüfen. Dabei wären auch die Kosten solcher Schiedsverfahren sowie die Vollstreckung und spätere Abänderbarkeit solcher Entscheide zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat davon abgesehen. Es ist bisher nicht ersichtlich, dass es sich dabei um eine Möglichkeit für die grosse Masse der Familienverfahren handeln und dies zu einer wesentlichen Entlastung der staatlichen Gerichte und Behörden beitragen könnte. Aus heutiger Sicht </span><span></span><span></span><span>stehen daher andere, ungleich wichtigere Anpassungen zur Verbesserung der Familienverfahren im Vordergrund.</span></p></span>
- <p>Am 6. Juni 2025 hat der Bundesrat einen Bericht zu Reformvorschlägen im Familienverfahren vorgelegt. Anknüpfend an diesen Bericht stellt sich die Frage, inwieweit die Schiedsgerichtsbarkeit die schwer belastete staatliche Ziviljustiz entlasten könnte. Dazu folgende Fragen:<br>1. Ist der Bundesrat bereit, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um Schiedsgerichtsbarkeit in Scheidungssachen zu ermöglichen?<br>2. Könnte er sich allenfalls Zwischenlösungen wie Validierungen durch das staatliche Gericht vorstellen?</p>
- Schiedsgerichte als Entlastung in Scheidungsverfahren
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