Transparente Information: Unterbreitet der Bundesrat die Verordnungsänderungen zum EU-Vertragspaket zusammen mit den notwendigen Gesetzesrevisionen?
- ShortId
-
25.7889
- Id
-
20257889
- Updated
-
22.09.2025 16:27
- Language
-
de
- Title
-
Transparente Information: Unterbreitet der Bundesrat die Verordnungsänderungen zum EU-Vertragspaket zusammen mit den notwendigen Gesetzesrevisionen?
- AdditionalIndexing
-
04;10;421
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <span><p><span>Die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung wird durch das Paket Schweiz–EU nicht berührt. Verordnungsanpassungen hängen von Gesetzesanpassungen ab, welche zum Zeitpunkt der Übermittlung der Botschaft vom Parlament noch nicht beschlossen wurden. Dort, wo bereits absehbar, wurden aber die Verordnungsanpassungen im Erläuternden Bericht zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU»</span><span> </span><span> skizziert. Diese müssen innerhalb der mit den Abkommen verbundenen Umsetzungsgesetzgebung verbleiben und dürfen nicht darüber hinaus gehen. </span></p></span>
- <p>Sobald ein Gesetz beschlossen ist, kann eine Verordnung erarbeitet werden. Bei den anstehenden Verträgen mit der EU ist es anders: Das Parlament kann an den Verhandlungsergebnissen keine materiellen Änderungen vornehmen. Daher ist es möglich, bereits jetzt nicht nur die nötigen Gesetzesänderungen, sondern auch die Verordnungen und weiteren Ausführungsbestimmungen zu formulieren. <br>Wird der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft neben den Gesetzes- auch die Verordnungsänderungen unterbreiten?</p>
- Transparente Information: Unterbreitet der Bundesrat die Verordnungsänderungen zum EU-Vertragspaket zusammen mit den notwendigen Gesetzesrevisionen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung wird durch das Paket Schweiz–EU nicht berührt. Verordnungsanpassungen hängen von Gesetzesanpassungen ab, welche zum Zeitpunkt der Übermittlung der Botschaft vom Parlament noch nicht beschlossen wurden. Dort, wo bereits absehbar, wurden aber die Verordnungsanpassungen im Erläuternden Bericht zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU»</span><span> </span><span> skizziert. Diese müssen innerhalb der mit den Abkommen verbundenen Umsetzungsgesetzgebung verbleiben und dürfen nicht darüber hinaus gehen. </span></p></span>
- <p>Sobald ein Gesetz beschlossen ist, kann eine Verordnung erarbeitet werden. Bei den anstehenden Verträgen mit der EU ist es anders: Das Parlament kann an den Verhandlungsergebnissen keine materiellen Änderungen vornehmen. Daher ist es möglich, bereits jetzt nicht nur die nötigen Gesetzesänderungen, sondern auch die Verordnungen und weiteren Ausführungsbestimmungen zu formulieren. <br>Wird der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft neben den Gesetzes- auch die Verordnungsänderungen unterbreiten?</p>
- Transparente Information: Unterbreitet der Bundesrat die Verordnungsänderungen zum EU-Vertragspaket zusammen mit den notwendigen Gesetzesrevisionen?
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