Gemischte Ausschüsse: Wer wirkt bei der Beschlussfassung mit und wer vertritt die Interessen der Schweiz?
- ShortId
-
25.7900
- Id
-
20257900
- Updated
-
22.09.2025 16:28
- Language
-
de
- Title
-
Gemischte Ausschüsse: Wer wirkt bei der Beschlussfassung mit und wer vertritt die Interessen der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
10;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Liste aller Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) aller Abkommen mit der EU kann </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/de/sector-specific-agreements/joint-committees-decisions-register"><u><span>hier</span></u></a><span> abgerufen werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei den betroffenen Binnenmarktabkommen entscheiden die GA jeweils per Beschluss – und immer nur im Konsens – über die Übernahme eines neuen EU-Rechtsaktes ins Abkommen. Jede Übernahme eines EU-Rechtsakts in ein Abkommen stellt eine Vertragsänderung dar. Für Vertragsänderungen gelten dieselben Regeln wie für Vertragsabschlüsse. Jede Änderung muss von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Schweiz wird in den GA durch die Bundesverwaltung vertreten sowie durch Kantonsvertreterinnen und -vertreter, falls wesentliche Interessen und Kompetenzen der Kantone betroffen sind. Die Schweizer Delegationen in den GA werden in der Regel auf der Stufe Direktor/-in des federführenden Amtes geführt. Die weiteren Stellen der Bundesverwaltung sind je nach Zuständigkeiten und traktandierten Themen in wechselnder Zusammensetzung vertreten.</span></p></span>
- <p>Die Gemischten Ausschüsse (GA) haben bereits heute im Rahmen der Durchführung der bilateralen Abkommen die Aufgabe, im Rahmen ihrer Kompetenzen erhebliche Anpassungen vorzunehmen. Unklar ist, wer genau bei diesen wichtigen Beschlüssen mitwirkt und die Interessen der Schweiz vertritt. So wurde im Beschluss vom 3.7.2018 (1/2018) nur die Präsidentin des GA aufgeführt.<br>Wer (Vorname, Name und Funktion) vertritt in den GA die Interessen der Schweiz und weshalb werden ihre Personalien nicht publiziert?</p>
- Gemischte Ausschüsse: Wer wirkt bei der Beschlussfassung mit und wer vertritt die Interessen der Schweiz?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Liste aller Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) aller Abkommen mit der EU kann </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/de/sector-specific-agreements/joint-committees-decisions-register"><u><span>hier</span></u></a><span> abgerufen werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei den betroffenen Binnenmarktabkommen entscheiden die GA jeweils per Beschluss – und immer nur im Konsens – über die Übernahme eines neuen EU-Rechtsaktes ins Abkommen. Jede Übernahme eines EU-Rechtsakts in ein Abkommen stellt eine Vertragsänderung dar. Für Vertragsänderungen gelten dieselben Regeln wie für Vertragsabschlüsse. Jede Änderung muss von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Schweiz wird in den GA durch die Bundesverwaltung vertreten sowie durch Kantonsvertreterinnen und -vertreter, falls wesentliche Interessen und Kompetenzen der Kantone betroffen sind. Die Schweizer Delegationen in den GA werden in der Regel auf der Stufe Direktor/-in des federführenden Amtes geführt. Die weiteren Stellen der Bundesverwaltung sind je nach Zuständigkeiten und traktandierten Themen in wechselnder Zusammensetzung vertreten.</span></p></span>
- <p>Die Gemischten Ausschüsse (GA) haben bereits heute im Rahmen der Durchführung der bilateralen Abkommen die Aufgabe, im Rahmen ihrer Kompetenzen erhebliche Anpassungen vorzunehmen. Unklar ist, wer genau bei diesen wichtigen Beschlüssen mitwirkt und die Interessen der Schweiz vertritt. So wurde im Beschluss vom 3.7.2018 (1/2018) nur die Präsidentin des GA aufgeführt.<br>Wer (Vorname, Name und Funktion) vertritt in den GA die Interessen der Schweiz und weshalb werden ihre Personalien nicht publiziert?</p>
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