Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 2

ShortId
25.7914
Id
20257914
Updated
08.12.2025 16:09
Language
de
Title
Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 2
AdditionalIndexing
2841;2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Ab welchem Zeitpunkt sogenannte Drittstaatsangehörige im Rahmen des Familiennachzugs Prämienverbilligung von einem Kanton erhalten, liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Dabei haben die Kantone den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten, wenn die Drittstaatsangehörigen als Familienangehörige unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Hinsichtlich der korrekten Bedarfsberechnung ist davon auszugehen, dass in den Kantonen entsprechende Mitwirkungspflichten seitens der Versicherten gegenüber den kantonalen Behörden bestehen. Sollten diese nicht erfüllt oder verletzt werden, dürfte der Kanton den Anspruch auf Prämienverbilligung unter Umständen verweigern. </span></p></span>
  • <p>1. Wenn EU-Bürger ihre Verwandten nachziehen, die keine EU-Bürger sind, erhalten diese verwandten Drittstaatsangehörigen ebenfalls ab dem 1. Tag IPV, wenn sie - inkl. allfälliger Unterstützung durch Verwandte - über nicht genügend Finanzen verfügen?<br>2. Viele Ausländer, die in die Schweiz reisen, haben Immobilien im Familienbesitz in der Heimat.<br>Wie können diese seitens Schweiz nachgewiesen werden für die Bedarfsberechnung, da sie nicht immer korrekt angegeben werden (auch nicht bei den Steuern)?</p>
  • Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 2
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Ab welchem Zeitpunkt sogenannte Drittstaatsangehörige im Rahmen des Familiennachzugs Prämienverbilligung von einem Kanton erhalten, liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Dabei haben die Kantone den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten, wenn die Drittstaatsangehörigen als Familienangehörige unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Hinsichtlich der korrekten Bedarfsberechnung ist davon auszugehen, dass in den Kantonen entsprechende Mitwirkungspflichten seitens der Versicherten gegenüber den kantonalen Behörden bestehen. Sollten diese nicht erfüllt oder verletzt werden, dürfte der Kanton den Anspruch auf Prämienverbilligung unter Umständen verweigern. </span></p></span>
    • <p>1. Wenn EU-Bürger ihre Verwandten nachziehen, die keine EU-Bürger sind, erhalten diese verwandten Drittstaatsangehörigen ebenfalls ab dem 1. Tag IPV, wenn sie - inkl. allfälliger Unterstützung durch Verwandte - über nicht genügend Finanzen verfügen?<br>2. Viele Ausländer, die in die Schweiz reisen, haben Immobilien im Familienbesitz in der Heimat.<br>Wie können diese seitens Schweiz nachgewiesen werden für die Bedarfsberechnung, da sie nicht immer korrekt angegeben werden (auch nicht bei den Steuern)?</p>
    • Prämienverbilligung für EU-Bürger in EU-Länder? Teil 2

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