Schärfere Regeln im weltweiten Alleingang?
- ShortId
-
25.7919
- Id
-
20257919
- Updated
-
08.12.2025 15:33
- Language
-
de
- Title
-
Schärfere Regeln im weltweiten Alleingang?
- AdditionalIndexing
-
15;1211;52;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>In seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag soll Schweizer Unternehmen verpflichten, bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Gleichzeitig müssen Schweizer Unternehmen im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Basierend darauf strebt der Bundesrat eine international abgestimmte Gesetzgebung an. Der Gegenvorschlag lehnt sich an die künftigen Bestimmungen der Europäischen Union an, soll aber nicht darüber hinausgehen sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Europäische Union plant neue Bestimmungen (sogenannte «Omnibus-Richtlinien»), die darauf abzielen, den Anwendungsbereich der EU-Richtlinien zur Berichterstattungspflicht und zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit einzuschränken und die Unternehmen administrativ zu entlasten. Gemäss dem Zeitplan der Europäischen Union werden diese Omnibus-Richtlinien bis Ende dieses Jahres definitiv vorliegen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Bundesrat die finalen Ergebnisse in der EU bei der Erarbeitung des Gegenvorschlags berücksichtigen. Auch wird er prüfen, ob die am 26. Juni 2024 in die Vernehmlassung geschickten neuen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen anzupassen sind.</span></p><p><span>Die Vernehmlassungsvorlage will der Bundesrat bis Ende März 2026 verabschieden.</span></p></span>
- <p>- Wie gewährleistet der Bundesrat, dass der von ihm angekündigte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung tatsächlich sicherstellt, dass die Schweiz weder strengere Regeln als die EU noch internationale Wettbewerbsnachteile erhält? <br>- Ist er dabei auch bereit, die geltenden OR-Regeln anzupassen, selbst wenn dies eine Lockerung der geltenden Regeln bedeutet?</p>
- Schärfere Regeln im weltweiten Alleingang?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>In seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag soll Schweizer Unternehmen verpflichten, bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Gleichzeitig müssen Schweizer Unternehmen im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Basierend darauf strebt der Bundesrat eine international abgestimmte Gesetzgebung an. Der Gegenvorschlag lehnt sich an die künftigen Bestimmungen der Europäischen Union an, soll aber nicht darüber hinausgehen sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Europäische Union plant neue Bestimmungen (sogenannte «Omnibus-Richtlinien»), die darauf abzielen, den Anwendungsbereich der EU-Richtlinien zur Berichterstattungspflicht und zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit einzuschränken und die Unternehmen administrativ zu entlasten. Gemäss dem Zeitplan der Europäischen Union werden diese Omnibus-Richtlinien bis Ende dieses Jahres definitiv vorliegen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen dieser Vorgaben wird der Bundesrat die finalen Ergebnisse in der EU bei der Erarbeitung des Gegenvorschlags berücksichtigen. Auch wird er prüfen, ob die am 26. Juni 2024 in die Vernehmlassung geschickten neuen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen anzupassen sind.</span></p><p><span>Die Vernehmlassungsvorlage will der Bundesrat bis Ende März 2026 verabschieden.</span></p></span>
- <p>- Wie gewährleistet der Bundesrat, dass der von ihm angekündigte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung tatsächlich sicherstellt, dass die Schweiz weder strengere Regeln als die EU noch internationale Wettbewerbsnachteile erhält? <br>- Ist er dabei auch bereit, die geltenden OR-Regeln anzupassen, selbst wenn dies eine Lockerung der geltenden Regeln bedeutet?</p>
- Schärfere Regeln im weltweiten Alleingang?
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