Gesundheitsabkommen EU/Schweiz: Wer erhält die Durchsetzungsbefugnisse?
- ShortId
-
25.7932
- Id
-
20257932
- Updated
-
08.12.2025 16:11
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitsabkommen EU/Schweiz: Wer erhält die Durchsetzungsbefugnisse?
- AdditionalIndexing
-
10;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Europäische Kommission erlässt so genannte Durchführungsrechtsakte («implementing acts»), wenn dies notwendig ist, um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Dazu legt die Europäische Kommission beispielsweise technische Standards, Vorlagen, Meldeverfahren oder andere praktische Durchführungsmodalitäten fest. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens betreffen die Durchführungsrechtsakte unter anderem die Vereinheitlichung von Falldefinitionenoder IT-Spezifikationen für die epidemiologische Überwachung und die Benennung von EU-Referenzlaboratorien. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bestimmungen im Gesundheitsabkommen regeln die Mitspracherechte der Schweiz bei der Erarbeitung von Rechtsakten der EU. So wird die Schweiz auch bei der Erarbeitung von Durchführungsrechtsakten einbezogen werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch künftig wird die Schweiz eigenständig und souverän über die Massnahmen entscheiden, mit denen übertragbare Krankheiten oder andere grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der Schweiz bekämpft werden. </span></p></span>
- <p>Im Gesundheitsabkommen EU/Schweiz werden in Art. 5 Ziff. 3 sog. "Durchsetzungsbefugnisse" gegenüber der Schweiz aufgeführt.<br>- Wer innerhalb der EU erhält diese "Durchsetzungsbefugnisse" gegenüber der Schweiz?<br>- Was beinhalten diese sog. "Durchführungsbefugnisse" detailliert und konkret?<br>- Welche konkreten Handlungen und welches Verhalten können EU-Funktionäre in der Schweiz ausüben ohne Mitspracherecht der Schweizer Institutionen?</p>
- Gesundheitsabkommen EU/Schweiz: Wer erhält die Durchsetzungsbefugnisse?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Europäische Kommission erlässt so genannte Durchführungsrechtsakte («implementing acts»), wenn dies notwendig ist, um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Dazu legt die Europäische Kommission beispielsweise technische Standards, Vorlagen, Meldeverfahren oder andere praktische Durchführungsmodalitäten fest. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens betreffen die Durchführungsrechtsakte unter anderem die Vereinheitlichung von Falldefinitionenoder IT-Spezifikationen für die epidemiologische Überwachung und die Benennung von EU-Referenzlaboratorien. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Bestimmungen im Gesundheitsabkommen regeln die Mitspracherechte der Schweiz bei der Erarbeitung von Rechtsakten der EU. So wird die Schweiz auch bei der Erarbeitung von Durchführungsrechtsakten einbezogen werden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Auch künftig wird die Schweiz eigenständig und souverän über die Massnahmen entscheiden, mit denen übertragbare Krankheiten oder andere grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der Schweiz bekämpft werden. </span></p></span>
- <p>Im Gesundheitsabkommen EU/Schweiz werden in Art. 5 Ziff. 3 sog. "Durchsetzungsbefugnisse" gegenüber der Schweiz aufgeführt.<br>- Wer innerhalb der EU erhält diese "Durchsetzungsbefugnisse" gegenüber der Schweiz?<br>- Was beinhalten diese sog. "Durchführungsbefugnisse" detailliert und konkret?<br>- Welche konkreten Handlungen und welches Verhalten können EU-Funktionäre in der Schweiz ausüben ohne Mitspracherecht der Schweizer Institutionen?</p>
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