Wie kann Irreführung des Stimmvolks künftig verhindert werden?
- ShortId
-
25.7936
- Id
-
20257936
- Updated
-
08.12.2025 15:58
- Language
-
de
- Title
-
Wie kann Irreführung des Stimmvolks künftig verhindert werden?
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat legt grossen Wert auf einen korrekten Umgang zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung. Auf einzelne Bundesangestellte bezogene Unterstellungen weist der Bundesrat daher zurück. Für die Prüfung der Titel von eidgenössischen Volksinitiativen ist innerhalb der Bundeskanzlei die Sektion Politische Rechte zuständig. Mittels Verfügung genehmigt der Bundeskanzler den Titel einer eidgenössischen Volksinitiative. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte (BPR, SR 161.1) ist es Sache der Initianten, einer Volksinitiative einen Titel zu geben, der ihrem Anliegen entspricht. Die Bundeskanzlei darf diesen Titel vor der Lancierung der Volksinitiative nur dann ändern, wenn er irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt. Der Titel einer Initiative wird jeweils unverändert in die Abstimmungsfrage auf dem Abstimmungszettel aufgenommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Damit der Titel einer Volksinitiative nicht irreführend ist, muss er insbesondere das Kernanliegen der Initiative sachlich zutreffend und genügend bestimmt zum Ausdruck bringen. Der Inhalt der Initiative kann dabei aber verkürzt und unvollständig wiedergegeben werden, sofern die Hauptzielsetzung erkennbar ist. Dabei müssen nicht alle Aspekte der Volksinitiative auch im Titel erwähnt sein. Und es ist auch nicht erforderlich, dass eine Initiative allein durch die Lektüre des Titels vollständig verstanden werden kann. Zudem wurde im Abstimmungsbüchlein eingehend erörtert, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene einführen wollte. Die Stimmberechtigten konnten sich somit ein umfassendes Bild über den Inhalt dieser Volksinitiative machen.</span></p></span>
- <p>Die Bundeskanzlei hat bei der Juso-Erbschaftssteuer-Initiative einen Titel genehmigt, der dazu führte, dass auf dem Abstimmungszettel das Hauptanliegen des Begehrens, die Einführung einer Erbschaftssteuer, nicht ersichtlich war.<br>Ist es richtig, dass der ehemalige WoZ-Journalist Urs Bruderer dafür mitverantwortlich war und was ist geplant, eine solche Irreführung des Stimmvolkes in Zukunft zu verhindern?</p>
- Wie kann Irreführung des Stimmvolks künftig verhindert werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Bundesrat legt grossen Wert auf einen korrekten Umgang zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung. Auf einzelne Bundesangestellte bezogene Unterstellungen weist der Bundesrat daher zurück. Für die Prüfung der Titel von eidgenössischen Volksinitiativen ist innerhalb der Bundeskanzlei die Sektion Politische Rechte zuständig. Mittels Verfügung genehmigt der Bundeskanzler den Titel einer eidgenössischen Volksinitiative. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte (BPR, SR 161.1) ist es Sache der Initianten, einer Volksinitiative einen Titel zu geben, der ihrem Anliegen entspricht. Die Bundeskanzlei darf diesen Titel vor der Lancierung der Volksinitiative nur dann ändern, wenn er irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt. Der Titel einer Initiative wird jeweils unverändert in die Abstimmungsfrage auf dem Abstimmungszettel aufgenommen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Damit der Titel einer Volksinitiative nicht irreführend ist, muss er insbesondere das Kernanliegen der Initiative sachlich zutreffend und genügend bestimmt zum Ausdruck bringen. Der Inhalt der Initiative kann dabei aber verkürzt und unvollständig wiedergegeben werden, sofern die Hauptzielsetzung erkennbar ist. Dabei müssen nicht alle Aspekte der Volksinitiative auch im Titel erwähnt sein. Und es ist auch nicht erforderlich, dass eine Initiative allein durch die Lektüre des Titels vollständig verstanden werden kann. Zudem wurde im Abstimmungsbüchlein eingehend erörtert, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene einführen wollte. Die Stimmberechtigten konnten sich somit ein umfassendes Bild über den Inhalt dieser Volksinitiative machen.</span></p></span>
- <p>Die Bundeskanzlei hat bei der Juso-Erbschaftssteuer-Initiative einen Titel genehmigt, der dazu führte, dass auf dem Abstimmungszettel das Hauptanliegen des Begehrens, die Einführung einer Erbschaftssteuer, nicht ersichtlich war.<br>Ist es richtig, dass der ehemalige WoZ-Journalist Urs Bruderer dafür mitverantwortlich war und was ist geplant, eine solche Irreführung des Stimmvolkes in Zukunft zu verhindern?</p>
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