EMBAG: Sind Geschäftsprozesse und -konfigurationen als Open Source zu veröffentlichen?

ShortId
25.7937
Id
20257937
Updated
08.12.2025 15:59
Language
de
Title
EMBAG: Sind Geschäftsprozesse und -konfigurationen als Open Source zu veröffentlichen?
AdditionalIndexing
04;34;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Zu Frage 1: Die aktuelle Praxis entspricht den Vorgaben des EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Eine umfassende Publikation sämtlicher Geschäftsprozesse und der zugehörigen Konfigurationen ist im EMBAG nicht vorgesehen, sofern diese nicht unter den Softwarebegriff im engeren Sinn fallen oder der Aufwand für Veröffentlichung beziehungsweise kontinuierliche Aktualisierung unverhältnismässig wäre.</span></p><p><span>Unabhängig davon werden die Departemente und Ämter ermutigt, im Sinne der Transparenz auch Quellcode offenzulegen und im Katalog zur Open Source Software des Bundes (OSS-Katalog) zu veröffentlichen, selbst wenn dieser nicht zwingend als Software im engeren Sinne gilt, aber dennoch einen nachvollziehbaren Mehrwert in Bezug auf Transparenz oder Wiederverwendbarkeit bietet. Ein Beispiel hierfür ist die Publikation der GEVER-Konfigurationen auf GitHub (www.github.com &gt; swiss &gt; gever-configuration).</span></p><p><span>Zu Frage 2: Im Sinne des EMBAG gilt in erster Linie ausführbarer oder entwicklungsrelevanter Quellcode als „Software“. Prozessmodelle, organisatorische Konfigurationen oder vergleichbare Dokumentationen fallen in der Regel nicht darunter. Bei Artefakten wie Excel-Lösungen kann hingegen der darin enthaltene Code – etwa Makros oder Skripte – in gewissen Fällen als Software eingestuft werden. Entscheidend ist somit der technische Charakter des jeweiligen Artefakts, nicht dessen Form.</span><span></span><span></span></p></span>
  • <p>- Wie beurteilt der Bundesrat vor dem Hintergrund des EMBAG die Praxis der Bundesverwaltung, Informationen über ihre Geschäftsprozesse sowie die entsprechenden Konfigurationen in den Geschäftsverwaltungssystemen nicht systematisch als Open Source zu veröffentlichen?<br>- Sieht er solche Prozessmodelle, Konfigurationen, Schnittstellenbeschreibungen und vergleichbare Artefakte (z.B. komplexe Excel-Lösungen mit Skripten/Makros) als „Software“ im Sinne des EMBAG?</p>
  • EMBAG: Sind Geschäftsprozesse und -konfigurationen als Open Source zu veröffentlichen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Zu Frage 1: Die aktuelle Praxis entspricht den Vorgaben des EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Eine umfassende Publikation sämtlicher Geschäftsprozesse und der zugehörigen Konfigurationen ist im EMBAG nicht vorgesehen, sofern diese nicht unter den Softwarebegriff im engeren Sinn fallen oder der Aufwand für Veröffentlichung beziehungsweise kontinuierliche Aktualisierung unverhältnismässig wäre.</span></p><p><span>Unabhängig davon werden die Departemente und Ämter ermutigt, im Sinne der Transparenz auch Quellcode offenzulegen und im Katalog zur Open Source Software des Bundes (OSS-Katalog) zu veröffentlichen, selbst wenn dieser nicht zwingend als Software im engeren Sinne gilt, aber dennoch einen nachvollziehbaren Mehrwert in Bezug auf Transparenz oder Wiederverwendbarkeit bietet. Ein Beispiel hierfür ist die Publikation der GEVER-Konfigurationen auf GitHub (www.github.com &gt; swiss &gt; gever-configuration).</span></p><p><span>Zu Frage 2: Im Sinne des EMBAG gilt in erster Linie ausführbarer oder entwicklungsrelevanter Quellcode als „Software“. Prozessmodelle, organisatorische Konfigurationen oder vergleichbare Dokumentationen fallen in der Regel nicht darunter. Bei Artefakten wie Excel-Lösungen kann hingegen der darin enthaltene Code – etwa Makros oder Skripte – in gewissen Fällen als Software eingestuft werden. Entscheidend ist somit der technische Charakter des jeweiligen Artefakts, nicht dessen Form.</span><span></span><span></span></p></span>
    • <p>- Wie beurteilt der Bundesrat vor dem Hintergrund des EMBAG die Praxis der Bundesverwaltung, Informationen über ihre Geschäftsprozesse sowie die entsprechenden Konfigurationen in den Geschäftsverwaltungssystemen nicht systematisch als Open Source zu veröffentlichen?<br>- Sieht er solche Prozessmodelle, Konfigurationen, Schnittstellenbeschreibungen und vergleichbare Artefakte (z.B. komplexe Excel-Lösungen mit Skripten/Makros) als „Software“ im Sinne des EMBAG?</p>
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