Krippenkosten für EU-Arbeitnehmer, deren Kinder im Ausland betreut werden
- ShortId
-
25.7956
- Id
-
20257956
- Updated
-
08.12.2025 16:21
- Language
-
de
- Title
-
Krippenkosten für EU-Arbeitnehmer, deren Kinder im Ausland betreut werden
- AdditionalIndexing
-
2811;28;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Da die Gesetzesvorlage basierend auf der Pa. Iv. 21.403 noch nicht in Kraft ist, gibt es heute noch keine Leistungen des Bundes für Betreuungskosten, die exportiert werden müssen. Der Ständerat und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats schlagen vor, die Betreuungszulage auf Kinder zu beschränken, die in einer Schweizer Einrichtung betreut werden. Der Entwurf wird in dieser Wintersession zur Schlussabstimmung vorgelegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Paket Schweiz-EU hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung, Familienleistungen im Sinne des Freizügigkeitsabkommens zu exportieren. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat in der Frage 25.7315 die in der Vorlage 21.403 vorgesehene Betreuungszulage als Familienzulage im Sinne des Freizügigkeitsabkommens kategorisiert. Sie sei daher auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren, deren Kinder in der EU betreut werden. Heute würden jedoch noch keine Leistungen des Bundes für Betreuungskosten in die EU exportiert.<br>- Warum nicht bzw. warum noch nicht?</p><p>- Was ändert sich genau mit dem Rahmenabkommen?<br>- Hat diese Leistungen bisher niemand eingeklagt? </p>
- Krippenkosten für EU-Arbeitnehmer, deren Kinder im Ausland betreut werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Da die Gesetzesvorlage basierend auf der Pa. Iv. 21.403 noch nicht in Kraft ist, gibt es heute noch keine Leistungen des Bundes für Betreuungskosten, die exportiert werden müssen. Der Ständerat und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats schlagen vor, die Betreuungszulage auf Kinder zu beschränken, die in einer Schweizer Einrichtung betreut werden. Der Entwurf wird in dieser Wintersession zur Schlussabstimmung vorgelegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Paket Schweiz-EU hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung, Familienleistungen im Sinne des Freizügigkeitsabkommens zu exportieren. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat hat in der Frage 25.7315 die in der Vorlage 21.403 vorgesehene Betreuungszulage als Familienzulage im Sinne des Freizügigkeitsabkommens kategorisiert. Sie sei daher auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren, deren Kinder in der EU betreut werden. Heute würden jedoch noch keine Leistungen des Bundes für Betreuungskosten in die EU exportiert.<br>- Warum nicht bzw. warum noch nicht?</p><p>- Was ändert sich genau mit dem Rahmenabkommen?<br>- Hat diese Leistungen bisher niemand eingeklagt? </p>
- Krippenkosten für EU-Arbeitnehmer, deren Kinder im Ausland betreut werden
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