Freizügigkeitsabkommen mit der EU - Familiennachzug XXL
- ShortId
-
25.8086
- Id
-
20258086
- Updated
-
08.12.2025 16:24
- Language
-
de
- Title
-
Freizügigkeitsabkommen mit der EU - Familiennachzug XXL
- AdditionalIndexing
-
10;2811;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1.) Nein. Neu ist lediglich, dass der Anspruch auf Familiennachzug im FZA explizit auch auf eingetragene Partnerschaften ausgeweitet wird. Diese Anpassung betrifft eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen. Dies gilt umso mehr, als dass die eingetragene Partnerschaft im Ausländer- und Integrationsgesetz der Ehe bereits gleichgestellt ist. Gesuche von eingetragenen Partnerinnen und Partnern werden daher in der Praxis auch im Anwendungsbereich des FZA bereits heute gleichbehandelt wie solche von Ehepartnerinnen und Ehepartnern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.) Ein Algerier mit einem französischen Pass ist ein Franzose. Ausschlaggebend ist, dass die betreffende Person die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat. Die Regelungen zum Familiennachzug gelten auch für französische Staatsangehörige.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3.) Ein Widerruf des Daueraufenthaltsrechts ist im Falle von Rechtsmissbrauch oder einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit möglich. Ausserdem führt eine Landesabwesenheit von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss einer vom Bund in Auftrag gegeben Studie würden die neuen Regelungen im aufdatierten FZA zu 3000 bis 4000 zusätzlichen Personen führen, die Sozialhilfe beziehen könnten. Dies könnte jährliche Mehrkosten zwischen 56 und 74 Millionen Franken verursachen. Diese allfälligen Mehrkosten müssen in ein Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen des FZA gesetzt werden.</span></p></span>
- <p>Die neuen Verträge mit der EU würden als Folge der Teilübernahme der EU-Unionsbürger-Richtlinie die ohnehin hohe Zuwanderung noch befeuern.<br>1. Trifft es zu, dass der Familiennachzug ausgeweitet würde, auf ganze Familienclans?<br>2. Würde diese grosszügige Regelung auch für einen Algerier mit französischem Pass gelten, der in die Schweiz arbeitet?<br>3. Stimmt es, dass mit den neuen EU-Verträgen das Daueraufenthaltsrecht kaum widerrufbar wäre und mit xig Millionen zusätzlichen Sozialhilfeausgaben zu rechnen wäre?</p>
- Freizügigkeitsabkommen mit der EU - Familiennachzug XXL
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1.) Nein. Neu ist lediglich, dass der Anspruch auf Familiennachzug im FZA explizit auch auf eingetragene Partnerschaften ausgeweitet wird. Diese Anpassung betrifft eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen. Dies gilt umso mehr, als dass die eingetragene Partnerschaft im Ausländer- und Integrationsgesetz der Ehe bereits gleichgestellt ist. Gesuche von eingetragenen Partnerinnen und Partnern werden daher in der Praxis auch im Anwendungsbereich des FZA bereits heute gleichbehandelt wie solche von Ehepartnerinnen und Ehepartnern. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.) Ein Algerier mit einem französischen Pass ist ein Franzose. Ausschlaggebend ist, dass die betreffende Person die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat. Die Regelungen zum Familiennachzug gelten auch für französische Staatsangehörige.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3.) Ein Widerruf des Daueraufenthaltsrechts ist im Falle von Rechtsmissbrauch oder einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit möglich. Ausserdem führt eine Landesabwesenheit von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss einer vom Bund in Auftrag gegeben Studie würden die neuen Regelungen im aufdatierten FZA zu 3000 bis 4000 zusätzlichen Personen führen, die Sozialhilfe beziehen könnten. Dies könnte jährliche Mehrkosten zwischen 56 und 74 Millionen Franken verursachen. Diese allfälligen Mehrkosten müssen in ein Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen des FZA gesetzt werden.</span></p></span>
- <p>Die neuen Verträge mit der EU würden als Folge der Teilübernahme der EU-Unionsbürger-Richtlinie die ohnehin hohe Zuwanderung noch befeuern.<br>1. Trifft es zu, dass der Familiennachzug ausgeweitet würde, auf ganze Familienclans?<br>2. Würde diese grosszügige Regelung auch für einen Algerier mit französischem Pass gelten, der in die Schweiz arbeitet?<br>3. Stimmt es, dass mit den neuen EU-Verträgen das Daueraufenthaltsrecht kaum widerrufbar wäre und mit xig Millionen zusätzlichen Sozialhilfeausgaben zu rechnen wäre?</p>
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