EU-Unterwerfungsvertrag: Schutz vor «Rosinenpickerei» im Bahnverkehr

ShortId
25.8126
Id
20258126
Updated
15.12.2025 16:21
Language
de
Title
EU-Unterwerfungsvertrag: Schutz vor «Rosinenpickerei» im Bahnverkehr
AdditionalIndexing
10;48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Das Abkommen bezieht sich nur auf die Marktöffnung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs, nicht auf den nationalen Verkehr. Eine Öffnung des nationalen Schienenpersonenverkehrs stand nie zur Diskussion. Ein ausländisches Eisenbahnverkehrsunternehmen wird somit auch in Zukunft keine ausschliesslich Schweiz-internen Personenbeförderungen durchführen können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>EU-Bahnunternehmen können nur dann internationale Verbindungen in die Schweiz anbieten, wenn für den Schweizer Streckenteil Kapazitäten (Trassen) zur Verfügung stehen. Der nationale Taktverkehr der Personenzüge (Taktfahrplan) sowie der nationale Güterverkehr haben Vorrang, ihre Trassen sind abgesichert. Zusätzlich muss der Hauptzweck der Beförderung im grenzüberschreitenden Transport liegen. </span></p></span>
  • <p>Welche verlässlichen Instrumente enthält das Abkommen im EU-Rahmenvertrag, um zu verhindern, dass private Anbieter sich ausschliesslich die lukrativen Strecken (z.B. Zürich-Bern) herausgreifen und die SBB auf den unrentablen Erschliessungslinien sitzen bleibt, was langfristig zu einer Verteuerung oder Ausdünnung des Angebots in Randregionen führen müsste?</p>
  • EU-Unterwerfungsvertrag: Schutz vor «Rosinenpickerei» im Bahnverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das Abkommen bezieht sich nur auf die Marktöffnung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs, nicht auf den nationalen Verkehr. Eine Öffnung des nationalen Schienenpersonenverkehrs stand nie zur Diskussion. Ein ausländisches Eisenbahnverkehrsunternehmen wird somit auch in Zukunft keine ausschliesslich Schweiz-internen Personenbeförderungen durchführen können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>EU-Bahnunternehmen können nur dann internationale Verbindungen in die Schweiz anbieten, wenn für den Schweizer Streckenteil Kapazitäten (Trassen) zur Verfügung stehen. Der nationale Taktverkehr der Personenzüge (Taktfahrplan) sowie der nationale Güterverkehr haben Vorrang, ihre Trassen sind abgesichert. Zusätzlich muss der Hauptzweck der Beförderung im grenzüberschreitenden Transport liegen. </span></p></span>
    • <p>Welche verlässlichen Instrumente enthält das Abkommen im EU-Rahmenvertrag, um zu verhindern, dass private Anbieter sich ausschliesslich die lukrativen Strecken (z.B. Zürich-Bern) herausgreifen und die SBB auf den unrentablen Erschliessungslinien sitzen bleibt, was langfristig zu einer Verteuerung oder Ausdünnung des Angebots in Randregionen führen müsste?</p>
    • EU-Unterwerfungsvertrag: Schutz vor «Rosinenpickerei» im Bahnverkehr

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