Lohndumping beim Güterverkerhr?
- ShortId
-
25.8156
- Id
-
20258156
- Updated
-
15.12.2025 16:33
- Language
-
de
- Title
-
Lohndumping beim Güterverkerhr?
- AdditionalIndexing
-
48;44;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Bereits seit 1999 ist der Markt für den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Schiene geöffnet. Entsprechend anerkennt die Schweiz ausländische Netzzugangsbewilligungen auch für den Zugang auf das Schweizer Eisenbahnnetz. Damit entfällt die Möglichkeit für die Schweiz nach Eisenbahnrecht, das Einhalten der Arbeitsbedingungen der Branche zu prüfen. Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen bewusst. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Grundsätzlich fallen grenzüberschreitende Transportdienstleistungen auf der Schiene unter die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, welche die Schweiz im Jahre 2004 zum Schutz der Löhne infolge der Öffnung des Arbeitsmarktes und der Liberalisierung der Dienstleistungserbringung eingeführt hat. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Transportwesen haben das Staatssekretariat für Migration und das Staatssekretariat für Wirtschaft im Februar 2017 ein gemeinsames Kreisschreiben verfasst. Es hält fest, dass sich die Beobachtung des Arbeitsmarktes auch auf grenzüberschreitende Transportdienstleistungen erstreckt. Im Übrigen muss das in der Schweiz eingesetzte Lokpersonal über eine entsprechende berufliche Qualifikation (Lizenz) verfügen, was das Risiko von Lohndumping verringert.</span></p></span>
- <p>Die Verlagerungskrise scheint nicht nur zu Umstrukturierungen und Entlassungen im Tessin zu führen, sondern auch zu einer Ersetzung durch Personal mit italienischen Arbeitsverträgen. Dies geschieht insbesondere bei SBB Cargo International und der DB durch die Einstellung und Ausbildung italienischer Lokführer sowie durch die Verlagerung wichtiger Zugarbeiten von der Schweizer zur italienischen Tochtergesellschaft. <br>Ist dem Bundesrat diese Lohndumping-Situation bewusst und wie reagiert er darauf?</p>
- Lohndumping beim Güterverkerhr?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Bereits seit 1999 ist der Markt für den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Schiene geöffnet. Entsprechend anerkennt die Schweiz ausländische Netzzugangsbewilligungen auch für den Zugang auf das Schweizer Eisenbahnnetz. Damit entfällt die Möglichkeit für die Schweiz nach Eisenbahnrecht, das Einhalten der Arbeitsbedingungen der Branche zu prüfen. Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen bewusst. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Grundsätzlich fallen grenzüberschreitende Transportdienstleistungen auf der Schiene unter die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, welche die Schweiz im Jahre 2004 zum Schutz der Löhne infolge der Öffnung des Arbeitsmarktes und der Liberalisierung der Dienstleistungserbringung eingeführt hat. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Transportwesen haben das Staatssekretariat für Migration und das Staatssekretariat für Wirtschaft im Februar 2017 ein gemeinsames Kreisschreiben verfasst. Es hält fest, dass sich die Beobachtung des Arbeitsmarktes auch auf grenzüberschreitende Transportdienstleistungen erstreckt. Im Übrigen muss das in der Schweiz eingesetzte Lokpersonal über eine entsprechende berufliche Qualifikation (Lizenz) verfügen, was das Risiko von Lohndumping verringert.</span></p></span>
- <p>Die Verlagerungskrise scheint nicht nur zu Umstrukturierungen und Entlassungen im Tessin zu führen, sondern auch zu einer Ersetzung durch Personal mit italienischen Arbeitsverträgen. Dies geschieht insbesondere bei SBB Cargo International und der DB durch die Einstellung und Ausbildung italienischer Lokführer sowie durch die Verlagerung wichtiger Zugarbeiten von der Schweizer zur italienischen Tochtergesellschaft. <br>Ist dem Bundesrat diese Lohndumping-Situation bewusst und wie reagiert er darauf?</p>
- Lohndumping beim Güterverkerhr?
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