Schweizer Lebensmittelrecht entspricht "zu 90%" EU-Recht

ShortId
25.8161
Id
20258161
Updated
15.12.2025 15:53
Language
de
Title
Schweizer Lebensmittelrecht entspricht "zu 90%" EU-Recht
AdditionalIndexing
10;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Das Schweizer Lebensmittelrecht wird bereits heute regelmässig mit dem EU-Recht harmonisiert, um das gleiche Schutzniveau für die Konsumentinnen und Konsumenten wie in unseren Nachbarländern zu gewährleisten, und um technische Handelshemmnisse zu vermeiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In Anhang I des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit sind alle EU-Rechtsakte aufgeführt, welche im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum gelten und künftig grundsätzlich auch in der Schweiz Anwendung finden werden. Davon betreffen 29 die Lebensmittelgesetzgebung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung bereits zu 28 dieser Rechtsakte äquivalent. Bisher noch nicht ins Schweizer Lebensmittelrecht überführt wurde die Richtlinie (EU) 2015/2203, welche die Qualität und Kennzeichnung von Kasein regelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit konnte die Schweiz in spezifischen Bereichen wichtige Ausnahmen aushandeln. Diese betreffen zum Beispiel die Regelungen zu gentechnisch veränderten Organismen. In diesen Bereichen wird die Schweiz auch künftig eigenständig Regelungen treffen.</span><span></span><span></span></p></span>
  • <p>Das BLV sagt, dass sich mit dem Lebensmittelabkommen nicht viel ändere, weil das Schweizer Recht bereits heute "zu über 90 Prozent" demjenigen der EU entspreche.&nbsp;<br>- Wurden wirklich alle der 165 im Anhang des Lebensmittelsicherheitsabkommens aufgelisteten EU-Rechtsakte und Durchführungserlasse in die Berechnung einbezogen?<br>- Wie wurde diese Zahl berechnet? Welche "rund 10 Prozent" des Schweizer Lebensmittelrechts weichen heute vom EU-Recht ab?&nbsp;</p>
  • Schweizer Lebensmittelrecht entspricht "zu 90%" EU-Recht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das Schweizer Lebensmittelrecht wird bereits heute regelmässig mit dem EU-Recht harmonisiert, um das gleiche Schutzniveau für die Konsumentinnen und Konsumenten wie in unseren Nachbarländern zu gewährleisten, und um technische Handelshemmnisse zu vermeiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In Anhang I des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit sind alle EU-Rechtsakte aufgeführt, welche im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum gelten und künftig grundsätzlich auch in der Schweiz Anwendung finden werden. Davon betreffen 29 die Lebensmittelgesetzgebung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die schweizerische Lebensmittelgesetzgebung bereits zu 28 dieser Rechtsakte äquivalent. Bisher noch nicht ins Schweizer Lebensmittelrecht überführt wurde die Richtlinie (EU) 2015/2203, welche die Qualität und Kennzeichnung von Kasein regelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Protokoll zur Lebensmittelsicherheit konnte die Schweiz in spezifischen Bereichen wichtige Ausnahmen aushandeln. Diese betreffen zum Beispiel die Regelungen zu gentechnisch veränderten Organismen. In diesen Bereichen wird die Schweiz auch künftig eigenständig Regelungen treffen.</span><span></span><span></span></p></span>
    • <p>Das BLV sagt, dass sich mit dem Lebensmittelabkommen nicht viel ändere, weil das Schweizer Recht bereits heute "zu über 90 Prozent" demjenigen der EU entspreche.&nbsp;<br>- Wurden wirklich alle der 165 im Anhang des Lebensmittelsicherheitsabkommens aufgelisteten EU-Rechtsakte und Durchführungserlasse in die Berechnung einbezogen?<br>- Wie wurde diese Zahl berechnet? Welche "rund 10 Prozent" des Schweizer Lebensmittelrechts weichen heute vom EU-Recht ab?&nbsp;</p>
    • Schweizer Lebensmittelrecht entspricht "zu 90%" EU-Recht

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