Volksabstimmung über EU-Rechtsübernahme

ShortId
25.8167
Id
20258167
Updated
15.12.2025 15:41
Language
de
Title
Volksabstimmung über EU-Rechtsübernahme
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Neue EU-Rechtsakte werden durch Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) in die betroffenen Abkommen übernommen. Die Gemischten Ausschüsse entscheiden immer nur im Konsens. Solche GA-Beschlüsse zur Übernahme von EU-Rechtsakten sind völkerrechtliche Verträge. Es kommen deshalb die üblichen innerstaatlichen Regeln für deren Genehmigung zur Anwendung. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. </span><span>&nbsp;</span><span>Dies gilt sowohl bei der Äquivalenz- wie bei der Integrationsmethode. Es gibt somit keine automatische Übernahme von EU-Recht.</span></p></span>
  • <p>- Wie kann das Volk über die Übernahme einer neuen EU-Regelung abstimmen, wenn es dazu keine Rechtsakte in der Schweiz mehr gibt?<br>- Ist ein Referendum gegenüber der Übernahme dann noch möglich?</p>
  • Volksabstimmung über EU-Rechtsübernahme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Neue EU-Rechtsakte werden durch Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) in die betroffenen Abkommen übernommen. Die Gemischten Ausschüsse entscheiden immer nur im Konsens. Solche GA-Beschlüsse zur Übernahme von EU-Rechtsakten sind völkerrechtliche Verträge. Es kommen deshalb die üblichen innerstaatlichen Regeln für deren Genehmigung zur Anwendung. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. </span><span>&nbsp;</span><span>Dies gilt sowohl bei der Äquivalenz- wie bei der Integrationsmethode. Es gibt somit keine automatische Übernahme von EU-Recht.</span></p></span>
    • <p>- Wie kann das Volk über die Übernahme einer neuen EU-Regelung abstimmen, wenn es dazu keine Rechtsakte in der Schweiz mehr gibt?<br>- Ist ein Referendum gegenüber der Übernahme dann noch möglich?</p>
    • Volksabstimmung über EU-Rechtsübernahme

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