Ständemehr bei Volksinitiativen, aber nicht beim EU-Vertragspaket

ShortId
25.8168
Id
20258168
Updated
15.12.2025 15:42
Language
de
Title
Ständemehr bei Volksinitiativen, aber nicht beim EU-Vertragspaket
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Bundesverfassung kennt die Volksinitiativen auf Teilrevision und auf Totalrevision der Verfassung. Jede Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung unterliegt einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen. Dies würde auch für eine Volksinitiative gelten, welche sich gegen die Übernahme eines EU-Rechtsakts richtet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für das Paket Schweiz–EU sieht die Bundesverfassung in den Artikeln 140 und 141 ein fakultatives Referendum mit einfachem Volksmehr vor.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Unterschied zu einer Volksinitiative erfordert das Paket Schweiz–EU keine Anpassung der Bundesverfassung, sondern lediglich Anpassungen von Gesetzen beziehungsweise die Schaffung neuer Gesetze. Folglich unterliegt das Paket nicht dem obligatorischen Referendum, wie in Artikel 140 der Bundesverfassung festgelegt. </span></p></span>
  • <p>- Was passiert bei einer Volksinitiative, die die Übernahme einer neuen EU-Regulierung ausschliesst?&nbsp;</p><p>- Müsste eine solche Initiative das Ständemehr erreichen?&nbsp;<br>- Falls ja: Warum braucht dann die Unterzeichnung des Vertragspakets mit der Übernahmepflicht kein Ständemehr?&nbsp;<br>- Hat das Volk soviel weniger Recht als die EU in der Schweiz?</p>
  • Ständemehr bei Volksinitiativen, aber nicht beim EU-Vertragspaket
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Bundesverfassung kennt die Volksinitiativen auf Teilrevision und auf Totalrevision der Verfassung. Jede Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung unterliegt einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen. Dies würde auch für eine Volksinitiative gelten, welche sich gegen die Übernahme eines EU-Rechtsakts richtet. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für das Paket Schweiz–EU sieht die Bundesverfassung in den Artikeln 140 und 141 ein fakultatives Referendum mit einfachem Volksmehr vor.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Unterschied zu einer Volksinitiative erfordert das Paket Schweiz–EU keine Anpassung der Bundesverfassung, sondern lediglich Anpassungen von Gesetzen beziehungsweise die Schaffung neuer Gesetze. Folglich unterliegt das Paket nicht dem obligatorischen Referendum, wie in Artikel 140 der Bundesverfassung festgelegt. </span></p></span>
    • <p>- Was passiert bei einer Volksinitiative, die die Übernahme einer neuen EU-Regulierung ausschliesst?&nbsp;</p><p>- Müsste eine solche Initiative das Ständemehr erreichen?&nbsp;<br>- Falls ja: Warum braucht dann die Unterzeichnung des Vertragspakets mit der Übernahmepflicht kein Ständemehr?&nbsp;<br>- Hat das Volk soviel weniger Recht als die EU in der Schweiz?</p>
    • Ständemehr bei Volksinitiativen, aber nicht beim EU-Vertragspaket

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