Unterliegt der ganze primäre Wirtschaftssektor bezüglich PFAS dem Grundsatz der Eigenverantwortung?
- ShortId
-
25.8170
- Id
-
20258170
- Updated
-
15.12.2025 15:56
- Language
-
de
- Title
-
Unterliegt der ganze primäre Wirtschaftssektor bezüglich PFAS dem Grundsatz der Eigenverantwortung?
- AdditionalIndexing
-
2841;52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Wer Lebensmittel herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt, ein-, aus- oder durchführt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Er oder sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet, unabhängig davon, ob es sich um Berufsfischer oder um Landwirtinnen und Landwirte handelt, die Lebensmittel direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben (Art. 26 Lebensmittelgesetz; LMG [SR 817.0]).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Betriebe, die Primärproduktion betreiben, müssen gemäss Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Primärproduktion (VPrP; SR 916.020) alles Erforderliche für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln vorkehren. Sie müssen sicherstellen, dass Kontaminationen (z. B. durch Tiere, schädliche Bestandteile der Luft, des Wassers und des Bodens sowie durch Rückstände von chemischen Stoffen) vermieden werden. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass Untersuchungsergebnisse von Proben pflanzlichen, tierischen und sonstigen Materials, die für die Gesundheit von Menschen und Tieren von Belang sind, berücksichtigt werden (Art. 4 Abs. 3 VPrP).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die in Gärtnereien angebotenen Produkte (Schnittblumen, Pflanzen) werden nicht vom LMG erfasst. Es gibt keine spezifische Regelung zur Kontrolle dieser Produkte.</span></p></span>
- <p>Auf meine Ip. 25.4175 führt der Bundesrat aus, dass Berufsfischer:innen dem Grundsatz der Eigenverantwortung unterliegen und somit selbst sicherstellen müssen, dass ihre Fische die PFAS-Höchstwerte (und andere Höchstwerte) einhalten. Dazu wird ihnen geraten, mit den zuständigen kantonalen Behörden zusammenzuarbeiten.<br>- Gilt dieser Grundsatz auch für Landwirt:innen, welche ihre Produkte via Direktvermarktung verkaufen? <br>- Falls nein, warum nicht? <br>- Gilt der Grundsatz auch für Gärtnereien?</p>
- Unterliegt der ganze primäre Wirtschaftssektor bezüglich PFAS dem Grundsatz der Eigenverantwortung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Wer Lebensmittel herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt, ein-, aus- oder durchführt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Er oder sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet, unabhängig davon, ob es sich um Berufsfischer oder um Landwirtinnen und Landwirte handelt, die Lebensmittel direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben (Art. 26 Lebensmittelgesetz; LMG [SR 817.0]).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Betriebe, die Primärproduktion betreiben, müssen gemäss Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Primärproduktion (VPrP; SR 916.020) alles Erforderliche für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln vorkehren. Sie müssen sicherstellen, dass Kontaminationen (z. B. durch Tiere, schädliche Bestandteile der Luft, des Wassers und des Bodens sowie durch Rückstände von chemischen Stoffen) vermieden werden. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass Untersuchungsergebnisse von Proben pflanzlichen, tierischen und sonstigen Materials, die für die Gesundheit von Menschen und Tieren von Belang sind, berücksichtigt werden (Art. 4 Abs. 3 VPrP).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die in Gärtnereien angebotenen Produkte (Schnittblumen, Pflanzen) werden nicht vom LMG erfasst. Es gibt keine spezifische Regelung zur Kontrolle dieser Produkte.</span></p></span>
- <p>Auf meine Ip. 25.4175 führt der Bundesrat aus, dass Berufsfischer:innen dem Grundsatz der Eigenverantwortung unterliegen und somit selbst sicherstellen müssen, dass ihre Fische die PFAS-Höchstwerte (und andere Höchstwerte) einhalten. Dazu wird ihnen geraten, mit den zuständigen kantonalen Behörden zusammenzuarbeiten.<br>- Gilt dieser Grundsatz auch für Landwirt:innen, welche ihre Produkte via Direktvermarktung verkaufen? <br>- Falls nein, warum nicht? <br>- Gilt der Grundsatz auch für Gärtnereien?</p>
- Unterliegt der ganze primäre Wirtschaftssektor bezüglich PFAS dem Grundsatz der Eigenverantwortung?
Back to List