Verschärfte Kontrollen: Die Kantone lehnen sie ab
- ShortId
-
25.8176
- Id
-
20258176
- Updated
-
15.12.2025 16:11
- Language
-
de
- Title
-
Verschärfte Kontrollen: Die Kantone lehnen sie ab
- AdditionalIndexing
-
04;24;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Gesetzgeber hat die Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer den 26 kantonalen Finanzkontrollen übertragen. Diese sind gehalten, jährlich die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung der direkten Bundessteuer und der Ablieferung des Bundesanteils zu prüfen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle darüber Bericht zu erstatten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat hierzu eine Richtlinie sowie ein verbindliches Prüfraster zuhanden der kantonalen Finanzkontrollen erlassen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist daran, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen zu intensivieren. Insbesondere soll der Dialog mit den kantonalen Finanzkontrollen gestärkt und deren Berichterstattung kritischer hinterfragt werden. Dies schwächt weder den Föderalismus, noch schafft dies unnötige Bürokratie. Vielmehr soll die korrekte Ablieferung der direkten Bundessteuer sichergestellt werden. Weitergehende Massnahmen im Zusammenhang mit den kantonalen Finanzkontrollen sind derzeit nicht geplant. </span></p></span>
- <p>Der Bund plant, seine Oberaufsicht über die kantonalen Finanzkontrollen auszuweiten, ausgelöst durch einen einzelnen Fall.<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat die geplante Verschärfung der Aufsicht über die kantonalen Finanzkontrollen, obwohl gemäss Gesetz die Verantwortung für die Erhebung der direkten Bundessteuer bei den Kantonen liegt und zusätzliche Kontrollen des Bundes den Föderalismus schwächen sowie unnötige Bürokratie schaffen würden?</p>
- Verschärfte Kontrollen: Die Kantone lehnen sie ab
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Gesetzgeber hat die Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer den 26 kantonalen Finanzkontrollen übertragen. Diese sind gehalten, jährlich die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung der direkten Bundessteuer und der Ablieferung des Bundesanteils zu prüfen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle darüber Bericht zu erstatten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat hierzu eine Richtlinie sowie ein verbindliches Prüfraster zuhanden der kantonalen Finanzkontrollen erlassen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist daran, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen zu intensivieren. Insbesondere soll der Dialog mit den kantonalen Finanzkontrollen gestärkt und deren Berichterstattung kritischer hinterfragt werden. Dies schwächt weder den Föderalismus, noch schafft dies unnötige Bürokratie. Vielmehr soll die korrekte Ablieferung der direkten Bundessteuer sichergestellt werden. Weitergehende Massnahmen im Zusammenhang mit den kantonalen Finanzkontrollen sind derzeit nicht geplant. </span></p></span>
- <p>Der Bund plant, seine Oberaufsicht über die kantonalen Finanzkontrollen auszuweiten, ausgelöst durch einen einzelnen Fall.<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat die geplante Verschärfung der Aufsicht über die kantonalen Finanzkontrollen, obwohl gemäss Gesetz die Verantwortung für die Erhebung der direkten Bundessteuer bei den Kantonen liegt und zusätzliche Kontrollen des Bundes den Föderalismus schwächen sowie unnötige Bürokratie schaffen würden?</p>
- Verschärfte Kontrollen: Die Kantone lehnen sie ab
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