Zwischenbericht zur EU- Vernehmlassung, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Interpretation?

ShortId
25.8179
Id
20258179
Updated
15.12.2025 15:47
Language
de
Title
Zwischenbericht zur EU- Vernehmlassung, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Interpretation?
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Stellungnahmen wurden gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Die Analyse der Stellungnahmen erfolgte gemäss der gängigen Praxis bei Vernehmlassungen mit ausserordentlich vielen Stellungnahmen von Einzelpersonen, wie dies z.B. bei der Revision des Sexualstrafrechts (2021), der Teilrevision des Epidemiengesetz (2023) oder des Covid-19 Gesetzes (2020) der Fall war. </span></p></span>
  • <p>Im Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren steht, dass bei Vernehmlassungen jede Person teilnehmen kann und alle Stellungnahmen "zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet werden". Das war bis anhin so.<br>Im Zwischenbericht zur EU-Vernehmlassung lesen wir: Total 1’376 Stellungnahmen. An der Pressekonferenz wurde nur von 318 gesprochen. 74% davon seien positiv.<br>Zählt man die 1’058 Eingaben dazu, bricht ihre breite Unterstützung auf 17% zusammen.<br>Auf welcher Rechtsgrundlage taten Sie das?</p>
  • Zwischenbericht zur EU- Vernehmlassung, auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Interpretation?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Stellungnahmen wurden gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Die Analyse der Stellungnahmen erfolgte gemäss der gängigen Praxis bei Vernehmlassungen mit ausserordentlich vielen Stellungnahmen von Einzelpersonen, wie dies z.B. bei der Revision des Sexualstrafrechts (2021), der Teilrevision des Epidemiengesetz (2023) oder des Covid-19 Gesetzes (2020) der Fall war. </span></p></span>
    • <p>Im Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren steht, dass bei Vernehmlassungen jede Person teilnehmen kann und alle Stellungnahmen "zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet werden". Das war bis anhin so.<br>Im Zwischenbericht zur EU-Vernehmlassung lesen wir: Total 1’376 Stellungnahmen. An der Pressekonferenz wurde nur von 318 gesprochen. 74% davon seien positiv.<br>Zählt man die 1’058 Eingaben dazu, bricht ihre breite Unterstützung auf 17% zusammen.<br>Auf welcher Rechtsgrundlage taten Sie das?</p>
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